Rapport sur les résultats
Consultation 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pages
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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“
Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)
Frage 9: Prioritäre Massnahmen (S. 46ff)
Die prioritären Massnahmen sind die richtigen (allenfalls Bemerkungen zur Abkür- Dringlichkeit der aufgeführten oder zu weiteren Massnahmen, Hinweise zung Art auf Quellen).
Helsana D Folgende Punkte müssen zunächst geklärt werden:
- Kompetenzen von Bund und Kantonen im Bereich eHealth abklären0
- Zeitplan prüfen
- Kosten bzw. Nutzen der vorgegebenen Massnahmen schätzen
- Finanzierung abklären, da die Grundversicherung nicht heranzuziehen ist
- Kostenträger, Leistungserbringer und Patienten einbeziehen.
HL7 F1
HPLUS C Es ist zweifelhaft, ob ein nationales Koordinationsorgan bei der Umsetzung 0
der nationalen eHealth-Strategie zielführend ist. Es bestehen bereits funktionierende Strukturen auf bundes- und kantonaler Ebene und übergeordnete Gremien mit Koordinationsfunktion (Forum für Datenaustausch,
Stiftung RefData, verschiedenste Koordinationszentren, etc.). Bei der Umsetzung der drei Handlungsfelder bleiben noch viele Fragen offen.
Auch die Frage der Kompetenz-Aufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gesundheitspartnern ist ungeklärt. Leider beinhaltet die Roadmap gerade diese zentralen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen zeitlichen Vorgaben nicht. Zuerst ist eine Strategie mit übergeordneten Zielen zu definieren, z.B. ein permanenter Zugang zum eigenen Dossier. Erst dann können sinnvolle Massnahmen in einer zeitlichen Abfolge beschrieben werden. Technologische Massnahmen per se können kein Ziel sein.
IBM F3
INSEL C Zwei weitere Massnahmen sollten erwähnt werden (ev. auch im Rahmen2
der Arbeitsgruppen des Nationalen Koordinationsorgans, S.47):
- Bildung einer Task-Force zur Erreichung des Ziels A3 (Standards für elektronische Patientendossiers)
- Bildung einer Task-Force zur Erreichung des Ziels A5, Voraussetzungen V2, V3 (Identitätsprüfung von Leistungserbringern und Leistungen)
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pharm IWISG G2
KKA C Nur ein erkennbarer Nutzen gewährleistet die Akzeptanz der Ärzteschaft,0
der Patientinnen und Patienten und der Kostenträger. Der Einbezug aller Betroffenen in den Entscheidungsprozess von Beginn weg ist unerlässlich. Eine Beschränkung des Steuerungsausschusses auf Bund und Kantone wird abgelehnt. Der vorliegende Entwurf muss gemeinsam mit allen Partnern überarbeitet werden.
KPT D Die Kompetenzen von Bund und Kantonen sind unklar, Private sind in Sa- 3
chen eHealth viel schneller und flexibler tätig. Braucht es überhaupt eine staatliche Regelung? Die bestehenden Regelungen bezüglich des Datenschutzes verhindern keine Innovationen im Bereich eHealth.