Rapport sur les résultats

Consultation 2014/86: Collaboration en matière de cyberadministration en Suisse à partir de 2016 · 64 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 63Fedlex · Rapport sur les résultats

Rapport d'audition concernant la cyberadministration en Suisse dès 2016

mulierung, Schwerpunktsetzung, Koordination der Bundesstellen, der Entschlackung des Projektportfolios und der Einbindung der kantonalen E-Government 3e Fachstellen wie auch der politischen Gremien.

Bedingt durch den latenten Spardruck wie auch das eigene Engagement, das in den nächsten Jahren beträchtliche Mittel bindet, sind den finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten des Kantons enge Grenzen gesetzt. Veränderungen, die eine stärkere finanzielle Beteiligung des Kantons erfordern, müssten zumindest durch entsprechende bezifferbaren Entlastungen kompensiert werden können. Die in den Anhörungsunterlagen aufgezeigten Verbesserungsvarianten dürften dieser Anfor-3e

derung kaum genügen.

Der Kostenbeteiligung zur Erweiterung der Geschäftsstelle stehen wir äussert skeptisch gegenüber. Diese lässt sich unserer Ansicht weder durch den Aufbau der 4e

Fachunterstützung begründen noch durch Projekt- oder Betriebsaufgaben. Ersteres müsste der Nachfrage (Bedarfsprinzip) entsprechen und durch nachfragende Stellen (Nutzenprinzip) getragen werden. Projekt- und Betriebsaufgaben müssten dagegen durch eine jeweils geeignete Trägerschaft (Umsetzungsorganisation) sichergestellt werden. Dies ist im Rahmen des priorisierten Vorhabens B1.15 noch Gegenstand von Abklärungen.

Die Koordinationsaufgaben sollen auch in Zukunft zwischen Bund und Kanton aufgeteilt werden: Die Kantone stellen Ansprechpersonen gegenüber Bund und koordinieren sich mit ihren Gemeinden, der Bund sorgt für die nationale Koordination. Bund und die einzelnen Kantone tragen je die Kosten für die jeweiligen operativen 6a

Koordinationsorgane.

Die Beantwortung der Fragen zu den Umsetzungsvarianten wurde dadurch erschwert, dass unterschiedlich zu bewertende Stossrichtungen (Personelle Mittel, Leistungen, Strategie) verbunden wurden. Einzelne Stossrichtungen erachten wir als sinnvoll bzw. für spätere Weiterentwicklungsphasen durchaus berechtigt. Daher ist im weiteren Verlauf zu prüfen, ob eine geschickte Kombination aus den Varianten „Gleich“ / „Wenig“ möglich ist (siehe auch Stellungnahme der interkantonalen Fachgruppe).

Gewisse Schritte der anderen Varianten sind bis Ende 2015 kaum umsetzbar. Mit Blick auf eine klare Zielstellung für die nächsten Vereinbarungsperiode liessen sich die berechtigen Anliegen jedoch während der neuen Vereinbarungsperiode angehen, namentlich

− Formulierung einer erneuerten Schweizerischen E-Government-Strategie

− Klärung der Betriebsorganisation

4a

− Sicherung der nationalen Infrastrukturen für E-Government

Gerne schliessen wir uns der Stellungnahme der interkantonalen Fachgruppe an, und sichern unser Interesse und die aktive Mitarbeit bei der Erneuerung zu.

63/64 Audition_cyberadministration_suisse_dès_2016_rapport.docx