Rapporto sui risultati

Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 69 pagine

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Vemehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

1 Durchführung derVernehmlassung

Mit Schreiben vom 25. Januar 1995 lud das Eidgenössische Departement des innern (EDI) die Kantonsregierungen, die politischen Parteien, das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) und die interessiertenOrganisationen ein, zum Entwurf für die Verordnung über die Krankenversicherungbis zum 78.April 1995 Stellung zu nehmen.

Die Vernehmlassungsunterlagen wurden an 126 Adressatinnen und Adressaten versandt. Einer ganzen Anzahl von zusätzlichen Interessiertenwurden sie auf ausdrücklichen Wusch hin zugestellt. Alle Kantone, 6 Parteien und 148 andere interessierte Stellen und Organisationen (Insgesamt 180) äusserten sich näher zum Verord- C ~1 nungsentwurf (vgl. Zusammenstellung S. 7-10).

2 Zustimmung und Kritik

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmenlässt sich zusammenfassend sagen, dass der Vernehmlassungsentwurfvor allem in jenen Bereichen auf Kritikgestossen ist, welche sensible Interessen verschiedener Kreise tangieren. Dies betrifft vor allem die Zusammensetzung und Strukturierungder Kommissionen, die Bezeichnung der Leistungen, die aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherungzu erbringen sind, und die Zulassung von Leistungserbringern. Die Regelung der Zulassung von Leistungserbringern bot namentlich jenen Berufsorganisationen Anlass zu Ergän-

zungsvorschlägen, die selbst auch als zugelassene Leistungserbringer hätten er-0

wähnt werden wollen. Eine grundsätzliche Kritik am Verordnungsentwurf wird von einigen Kantonen, Parteien und auch von anderer Seite insofern angebracht, als ihnen in gewissen Bereichen die Regelungsdichte zu gross erscheint, während sie zum Teil in anderen Gebieten eine detailliertere Regelung wünschen. Einige dieser Einwände stehen sich je nach Interessenlage diametral entgegen. Ein detailliertes Bild ergibt sich aus den nachstehenden Übersichten.