Rapporto sui risultati
Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 69 pagine
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Vemehmlassung
Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995
t
1 stimmung wird begrüsst, weil sie die psychischen Folgen eines - SPV Ziff. 4, Art. 1Unfalls mtteinbezieht.
69 UW
Anhang Mikel sollte so angepasst werden, dass bei interkurranten Ereignis- - SUVA Ziff. 4, Art. sen auch bei nicht hospitalisierten Patienten der primär leistungs.
128 UW pflichtige Versicherer das Taggeld weiterhin im Ausmass des frühe
ren Ereignisses auszurichten hat.
Anhang Wie in der Unfallversicherungsind die psychischen Folgen eines m
Ziff. 5, Art. militärische Unfalles, die behandelt werden müssen, einzuschlies-
12 MW sen
zusätzlich Pflegeheime:Baubetträgeder AHV; Art. 215 Abs. 3 AHW: Heilan- - AG, Al, AR, im Anhang statten sind nicht bettragsberechtigt für Baubetträge der AHV. Es GL, GR, JU,
darf zu keiner Rückzahlungspflichtfür Pf]egeheimeaufgrund von LU, NW, SG, Art. 221 AHW kommen. Würde dem Sinn des KVG zuwiderlaufen. SH, SZ, TG,
UR, ZG, ZH0
- SDK
In du KW soltte klargestellt werden, dass die Zulassung von mit - BE
AHV-Mitteln subventionierten InstitutionWI zur Tätigkeit für die
Krankenversicherung keine Zweckentfremdung i.S. von Art. 221
Abs. 1 AHW darstelltbzw. dass auf die Rückforderungvon AHV-
Baubetträgen definitiv verzichtet wird.
Aufhebung von Art. 221 AHW. Andemfalls gehen entweder die Pa- - SVP
tientender heute von den Krankenkassen freiwilligausgerichteten
Leistungul verlustigoder es haben Altenheime mit Pflegeabteilun-
gen die AHV-Baubetträge, welche sie in den letzten25 Jahren
empfangen haben, vollumfänglich zurückzuzahlen.