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Consultazione 1997/8: L'articolo per la protezione delle Alpi · 80 pagine
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 35
Die Kosten der Verladeanlagen sollen nicht der Rollenden Autobahn angelastet werden. Ihre Finanzierung soll entsprechend dem Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (Ehemaliges Treibstoffzollgesetz vom 22. März 1985: Titelände-
rung mit Inkrafttretendes Mineralölsteuergesetzesauf den 1. Januar 1997) sowie der
Verordnung über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transports begleiteter Motorfahrzeuge vom 29. Juni 1988 über Mineralölsteuern erfolgen.
Gemäss Kostenkalkulationender SBB führen die oben genanntenGründe dazu, dass die Kosten pro Verladeplatz massiv sinken. Hierbei ist die Abschreibung des Rollmaterials mitberücksichtigt.Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Rollenden Autobahn sind aber
nicht die Kosten pro angebotenen Verladeplatz, sondern pro effektiv transportierter Sendung. Massgebende EinfILtssgrösse ist somit die dtrrchschnittliche Attstastüng.
Je gleichmässigerdie Nachfrage über den Tag hinweg und über das Jahr anfällt (gleichmäs-
sige Tages- und Jahresganglinie), desto tiefer sind die Kosten pro effektiv transportierter
Sendung und desto besser ist die Wirtschaftlichkeit.
Eine Analyse der Tagesgangliniendes alpenquerendenTransitschwerverkehrsan den
französischen und österreichischen Alpenübergängen (in Österreich vor Differenzierung der Mauten in einen Tages- und Nachttarif) zeigt eine einigermassenannähern(ieGleichvertei-
lung des tageszeitlichenFahrtenaufkommens.Aufgrund dieser Tatsache kann von einer
hohen durchschnittlichenAuslastung von rund 70 Prozent ausgegangenwerden.
Stellt sich diese durchschnittlicheAuslastung der Züge als realistisch ein, so wird die
Rollende Autobahn durch die NEAT-Basistunnels bei einem Tarif von 500 bis 550 Franken pro Sendung alle direkt durch sie verursachten Kosten decken können. Sie ist in diesem Fall nicht auf Betriebsbeiträge(Subventionen) seitens des Bundes angewiesen. Bei diesem Tarif ist es zudem gemäss überschlagsmässiger Kalkulation für den Transporteur attraktiver, die oben definierte RollendeAutobahn zu benutzen als die Schweiz auf der Strasse zu
traversieren, respektive strassenseitig zu umfahren. Wesentliche Voraussetzung zur
Erreichung dieser hohen Auslastung ist aber die Umsetzung der geplanten strassenseitigen Massnahmen in der Schweiz (LSVA, ATA).
Bis zur Inbetriebnahme der NEAT dürfte die Rollende Autobahn über die Bergstrecken gemäss vorläufiger Schätzung allerdings auf Betriebsbeiträge des Bundes im Umfang von
30 bis 60 MillionenFranken pro Jahr angewiesensein35). Erstens sind die Betriebskosten über die Bergstrecken höher als durch die Basistunnels und zweitens ist der marktfähige Tarif als Ausgleich der um rund 30 Minuten längeren Fahrzeit tiefer.
35 Ca. 30 bis 40 Mio. Fr. für die 105’000VerladeplätzezwischenFreiburgi.Br. und Novara gemäss
Transitabkommenund ca. 0 bis 20 Mio. Fr. für die Rollende Autobahn zwischen Basel/Weil und Domodossola. Vgl. auch Kap. 331