Rapporto sui risultati
Consultazione 2000/19: Legge federale sugli averi non rivendicati · 85 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 56Fedlex · Rapporto sui risultati
síÈcouler depuis le dernier contact avec le client avant que les droits sur les avoirs sans nouvelles ne passent, de maniËre non dÈfinitive, ‡ la ConfÈdÈration. Ce dÈlai de 30 ans correspond díailleurs ‡ celui retenu dans la lÈgislation de plusieurs Etats voisins.
Ainsi, si la loi et líauto-rÈglementation imposent aux intermÈdiaires financiers :
de prendre des mesures prÈventives pour Èviter de perdre le contact avec les clients ;
de rechercher activement líayant-droit si le contact est rompu ;
díannoncer les avoirs sans nouvelles ‡ une Centrale de recherches ;
et si le propriÈtaire des avoirs peut faire valoir ses droits mÍme aprËs le transfert ‡ la ConfÈdÈration, il serait disproportionnÈ díexiger en plus un devoir de publication.
SP: Abs. 1: Aus der Formulierung "f‰llt der Vermˆgenswert an die Eidgenossenschaft" geht nicht mit gen¸gender Eindeutigkeit hervor, dass damit nicht nur die ‹bertragung des Vermˆgensbesitzes an die Eidgenossenschaft gemeint ist, sondern dass damit die Eigentumsrechte der Berechtigten erlˆschen.
Es ist zudem explizit festzuhalten, dass die ¸bertragenen "Vermˆgenswerte" auch die aufgelaufenen Zinsen und Zinseszinsen beinhalten.
Sodann ist gem‰ss dem unter Artikel 3 Absatz 3 Bemerkten hier beizuf¸gen, dass die Unterlagen ¸ber die Vermˆgenswerte der Eidgenossenschaft zur ‹bernahme anzubieten sind.
Problematisch an Artikel 5 ist die Ausgestaltung der Verj‰hrung. Auf der einen Seite ist es sinnvoll, eine Verj‰hrung eintreten zu lassen. Andererseits vermag die relativ kurze Verj‰hrungsfrist nicht zu befriedigen. Verglichen mit der heute g¸ltigen Unverj‰hrbarkeit der Forderungen handelt es sich um eine zu starke Verschlechterung der Position des Gl‰ubigers. Im Lichte der gemachten Erfahrungen mit nachrichtenlosen Vermˆgen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs muss die Frist von 50 Jahren als zu kurz beurteilt werden. Es ist auch zu erw‰gen, ob bei der Regelung der Eigentumsfrage ein Verfahren gefunden werden kann, das sich an eingef¸hrte Verfahren anlehnt (z.B. Verschollenheit).
Die SP Schweiz erachtet es als notwendig, dass die Konzeption von Artikel 5 grundlegend ¸berarbeitet wird: Die beiden Elemente "‹bertragung des Besitzes" von den Finanzakteuren an die Eidgenossenschaft und die "Regelung des Eigentums" sind als unterschiedliche Gesichtspunkte zu behandeln. Und dem Schutz der Rechte der Anspruchsberechtigten ist mehr Gewicht zu verleihen. Unterst¸tzt wird, dass die nachrichtenlosen Vermˆgenswerte nicht ins Eigentum der Finanzakteure ¸bergehen sollen.
F¸r eine bessere Beurteilung von neuen Vorschl‰gen sind hinreichende Angaben ¸ber die Herkunft der nachrichtenlosen Vermˆgenswerte nach dem Zweiten Weltkrieg vorzulegen (Opfer von Verbrechen, Steuerhinterziehung etc.; Inland, Ausland).
SVP: F¸r die SVP ist die Eigentumsgarantie eines der wichtigsten Grundrechte unseres Landes. Deshalb solle eine allf‰llig Einschr‰nkung enorm bedacht und