Rapporto sui risultati

Consultazione 2000/27: Legge federale sulla revisione e l'unificazione del diritto della responsabilità civile (Legge sulla responsabilità civile) · 452 pagine

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Organisationshaftung zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Dies gilt auch in Bezug auf den oftmals unklaren Wortlaut des Gesetzes.

Einzelne Elemente des Vorentwurfes zeigen Parallelen zum amerikanischen Recht. Eine solch extreme Ausgestaltung unseres Haftpflichtrechtes ist unbedingt zu vermeiden.

Schliesslich ist festzustellen, dass seit Anhandnahme der Revision wesentliche Lücken des Haftpflichtrechtes geschlossen wurden. Für eine Reform des Haftpflichtrechts besteht somit keinerlei Handlungsbedarf.

Organisationen / Organisations / Organizzazioni

economiesuisse: Aus Sicht der Wirtschaft ist die Zielsetzung einer Vereinheitlichung und Vereinfachung des Haftpflichtrechts unterstützenswert. Leider wird mit dem Expertenentwurf diese Zielsetzung in keiner Weise erreicht. Vielmehr zeichnet sich die Vorlage durch eine nicht akzeptable Ausdehnung der Haftpflicht vielfach zu Lasten der unternehmerischen Tätigkeit aus. Ihr mangelt eine fundierte Analyse der volkswirtschaftlichen Konsequenzen, auch wurden Bemerkungen der Wirtschaft zum Bericht der Studienkommission nicht berücksichtigt. Entsprechend weisen wir den Expertenentwurf in der vorliegenden Form zurück. Die umfangreiche juristische Arbeit muss durch eine gleichwertige ökonomische Analyse der Auswirkungen von vorgeschlagenen Neuerungen – insbesondere auch auf die Klein- und Mittelunternehmen (KMU) – ergänzt werden. Änderungen müssen sich auf die Behebung klarer Missstände konzentrieren und der wirtschaftlichen Tragbarkeit Rechnung tragen. In die Überarbeitung ist die Wirtschaft eng mit einzubeziehen.

Der Expertenentwurf der Professoren Pierre Widmer und Pierre Wessner ist eine wertvolle Übersicht über den Stand der Rechtslehre auf dem Gebiete des Schweizerischen Haftpflichtrechts und damit eine gute Basis für die weitere Diskussion der Entwicklung des Haftpflichtrechts aus juristischer Sicht. Er gründet auf dem Bericht vom August 1991 der Studienkommission Widmer, ohne aber die bereits seinerzeit vorgebrachten Kritiken angemessen zu berücksichtigen.

Vorgeschlagen wird im Expertenentwurf die Schaffung eines neuen allgemeinen Teils zum Haftpflichtrecht im Obligationenrecht. Wenn sich der Entwurf auch an die Grundregeln des heutigen Rechts anlehnt, führen doch Berücksichtigung von politischen Vorstössen oder Postulaten der Lehre zu substanziellen Änderungen, in aller Regel zu Lasten der potentiell Haftpflichtigen. Dazu zählen namentlich

Gleichstellung von vertraglicher und ausservertraglicher Haftung

- Einführung des Vermögensschadens ohne einschränkende Kriterien

- Ersatz von eigentlichen Umweltschäden

- Generalklausel der Gefährdungshaftung für sogenannte „gefährliche

Tätigkeiten“

- Haftung für Hilfspersonen bzw. Einführung der Organisationshaftung

für Unternehmen

- Direkte Ansprüche von Geschädigten gegenüber Versicherungen

- Verlängerung der Verjährungsfrist