Rapporto sui risultati
Consultazione 2000/27: Legge federale sulla revisione e l'unificazione del diritto della responsabilità civile (Legge sulla responsabilità civile) · 452 pagine
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Beim Umwelthaftpflichtrecht wurde das White Paper seit der Vernehmlassung durch die Publikation von ökonomischen und anderen Analysen bereichert. Inhaltlich allerdings weist auch das „White Paper“ ähnliche Schwächen auf wie die Vernehmlassungsvorlage. Dennoch ist der Vorschlag der Kommission und die Modifikationen der zuständigen EU-Parlamentskommission weniger radikal, als die vorgeschlagene generelle Gefährdungshaftung in der Schweiz. Die Schweiz würde durch besonders radikale Vorschläge verfehlte Differenzen zur EU-Gesetzgebung schaffen.
- Weiter fehlt eine ökonomische Analyse der Auswirkungen der einzel-
nen Massnahmen und des Massnahmenpaketes insgesamt auf die Betroffenen (sowohl Schädiger, Geschädigter wie Versicherungsbranche), sowie eine volkswirtschaftliche Gesamtanalyse und eine Analyse dessen, was versicherbar ist. Es existiert eine umfangreiche Literatur zu den ökonomischen Grundlagen der Ausgestaltung des Haftpflichtrechts, mit dem Ziel, die im Zusammenhang mit den Schäden entstehenden Präventions- und Reparationskosten und damit den Schaden selbst zu minimieren und den Nutzen von wirtschaftlichen (und anderen Tätigkeiten) zu berücksichtigen. Die wohl wichtigste Erkenntnis dieser Analysen ist, dass - ausser in den wenigen Fällen, wo nur eine Partei den Schaden vermeiden kann - effiziente Lösungen meist darin bestehen, dass beide Parteien zur Vermeidung des Schadens beitragen. Die Vernehmlassungsvorlage geht nicht auf derartige Überlegungen ein, sondern postuliert eine massive Verschärfung des Haftpflichtrechts zu Lasten des „Verursachers“. Eine solche Lösung schafft erhebliche volkswirtschaftliche Zusatzkosten.
- Die Einführung einer allgemeinen Gefährdungshaftung, einer völlig
undefinierten zivilrechtlichen Haftung für eigentliche Umweltschäden, die Ausdehnung der Organisationshaftung oder das Verbot von Haftungsbeschränkungen und Beweiserleichterungen wirft grundsätzlich die wichtige Frage der Versicherbarkeit, des allfälligen Versicherungsumfanges und der allenfalls von der Branche zu erwartenden Einschränkungen und Bedingungen auf. Die entstehenden ökonomischen und anderen Konsequenzen sind unklar und nicht unter dem Aspekt der Versicherbarkeit geprüft worden.
- Unter gesamtwirtschaftlicher Optik ist zu klären, wie sich die durch die
Vorlage nötig gemachten zusätzlichen Vorsorgekosten seitens der „Verursacher“ entwickeln könnten (sofern die technischen Möglichkeiten zu solchen Massnahmen bestehen und der abnehmende Grenznutzen berücksichtigt wird). Derartige Betrachtungen müssen für die wichtigsten Sektoren einzeln vorgenommen werden, und zwar unter Berücksichtigung des Einflusses auf die Innovation.
Wertung und weiteres Vorgehen
- Auch wenn die Begehren für eine Revision des Haftpflichtrechts weit
zurückreichen, besteht keine Dringlichkeit. Mit verschiedenen Teilrevisionen wurde aktuellen Problemen Rechnung getragen, allerdings zum Preis einer Zersplitterung. Wir unterstützen daher die Bestreben, dieses zentrale Rechtsgebiet zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.