Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/15: Revisione del Codice delle obbligazioni (congedo maternità pagato) · 121 pagine
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Mit dieser Variante kann nämlich nur die Lage eines Viertels der betroffenen Frauen merklich verbessert werden. Das ist für uns eine eindeutig zu geringe Wirkung. Gänzlich inakzeptabel ist für uns jedoch der Ansatz, wonach die Dauer der Lohnfortzahlung von der Dauer der Anstellungsjahre abhängig gemacht wird. Er steht komplett im Widerspruch zu der heute von der Wirtschaft geforderten Flexibilität und Mobilität. Junge Frauen mit und ohne akademische Ausbildung wollen/müssen in den ersten Erwerbsjahren ihre berufliche Attraktivität aufbauen, indem sie beispielsweise Berufserfahrungen sammeln, was oft mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden ist. Dieses erwerbsarbeitsförderliche Verhalten wird mit Variante 1 bestraft, indem die betroffenen Frauen kaum Chancen haben in den Genuss eines vollen Mutterschaftsurlaubes zu kommen. Unverständlich ist dieser Vorschlag auch vor dem Hintergrund, dass die Wirtschaft auf Grund der demografischen Entwicklung zukünftig vermehrt auf die weibliche Arbeitskraft angewiesen sein wird. Notwendig sind auch deshalb in Zukunft fortschrittliche Rahmenbedingungen, die der Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft/Familie wesentlich besser dienen als heute. Variante 1 bringt diesbezüglich keinen wirklichen Fortschritt.
Begrüsste Organisationen / Organisations consultées / Organizzazioni consultate
CNG: Eine nach Dienstalter abgestufte Lohnfortzahlung ist für uns nicht akzepta-
bel. Diese Lösung benachteiligt junge Mütter bzw. Frauen mit langer Ausbildung, die noch gar nicht die Möglichkeit gehabt haben, mehrere Jahre im gleichen Betrieb zu arbeiten. Es besteht keine sachliche Rechtfertigung, diese Frauen schlechter zu stellen. Zudem widerspricht diese Variante den heutigen Anforderungen nach beruflicher Mobilität. Der CNG lehnt die Variante 1 deshalb entschieden ab.
CP: Nous sommes favorables à une prise en charge limitée à huit semaines. A titre
tout à fait subsidiaire, au cas où le Conseil d’Etat se prononçerait en faveur d’une solution plus généreuse, il conviendrait alors de faire en sorte que la durée de prise en charge soit uniforme, indépendamment des années de service. C’est en effet dans ce sens que vont de nombreuses entreprises, en particulier celles qui s’assurent pour la perte de gain durant la maternité.
EFS: Bezüglich der Variante 1 (Lohnfortzahlung bei Mutterschaft gestaffelt nach
Dienstjahren) halten wir fest, dass wir nicht verstehen, dass eine solche Variante überhaupt vorgelegt wird. Zum einen wird von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwartet, dass sie Arbeitserfahrungen sammeln, also beweglich sind und nicht acht Jahre im selben Betrieb sitzen (oder sollen Frauen im gebärfähigen Alter ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin treu bleiben, weil sie ihren Lohn für einen allfälligen Mutterschaftsurlaub sichern müssen?); zum andern hat niemand mehr die Sicherheit, dass er oder sie acht Jahre beim selben Arbeitgeber oder der selben Arbeitgeberin angestellt bleibt. Es wird also mit Voraussetzungen gerechnet, die bei näherem Hinsehen ungerecht und realitätsfremd sind.
SArGV: Wir lehnen eine Lohnfortzahlungspflicht im Gesetz von mehr als 8 Wochen
ab. Die Wirtschaft würde damit finanziell einseitig und zusätzlich belastet. Einzelne Branchen hätten mit einer Zusatzbelastung von bis zu 30 % zu rechnen. Beide Varianten werden gleichermassen abgelehnt, wobei eventualiter die Variante 1 mit 8 bis 14 Wochen mehr Zustimmung erfahren würde. Diese Lösung hätte einerseits den Vorteil, dass die 14 Wochen wenigstens bei mehreren Dienstjahren erreicht würden und dass die Zusatzbelastung geringer ist. Sie