Rapporto sui risultati

Consultazione 2001/15: Revisione del Codice delle obbligazioni (congedo maternità pagato) · 121 pagine

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nen nicht vereinbaren. Unbestrittenermassen ist der Arbeitsmarkt auf qualifizierte Arbeitnehmerinnen angewiesen. Aus gesellschafts- und sozialpolitischer Sicht wäre es überdies stossend, wenn der bezahlte Mutterschaftsurlaub zum Privileg der langjährigen Mitarbeiterinnen würde.

Unter Verweis auf diese grundsätzlichen Bemerkungen bevorzugen wir Variante 2.

ZG: Der Bundesrat will einen echten Mutterschaftsurlaub einführen. Zur Dauer des

Lohnanspruchs der Arbeitnehmerinnnen während des Mutterschaftsurlaubs unterbreitet er zwei Varianten: Variante 1 ist nach dem Dienstalter abgestuft. Dabei wird das Maximum von 14 Wochen mit dem achten Dienstjahr erreicht. Nach Variante 2 hat die Wöchnerin Anspruch auf den vollen Lohn während 12 Wochen. Anders als nach geltendem Recht besteht der Lohnanspruch während des Mutterschaftsurlaubs nach beiden Varianten unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin im gleichen Dienstjahr aus andern Gründen (z.B. Unfall, Krankheit) an der Arbeit verhindert war. Dies ist für werdende Mütter eine echte Verbesserung und ist zu unterstützen.

Kernpunkte der genannten OR-Revision sind also die vorgeschlagenen Varianten. Aus sozialpolitischen Überlegungen geben wir Variante 2 den Vorzug. Gewollt oder ungewollt, die Firmentreue hat an Bedeutung verloren. Vielmehr wird von den Arbeitnehmerinnen eine hohe Mobilität erwartet. Besonders bei jungen Frauen ist die Fluktuation in Betrieben recht gross. Dies hat einerseits zu tun mit ihren familiären Verpflichtungen, anderseits aber auch mit andern Gründen (Saisonstellen, Teilzeitstellen, Aus- und Weiterbildungsphasen usw.). Zudem sind junge Frauen mit bescheidener Ausbildung und kurzer Anstellungsdauer oft auch Opfer von Strukturveränderungen. Diese Gründe führen uns zum Schluss, dass Variante 2 die sozial gerechtere Lösung darstellt und zudem in der Praxis einfacher zu handhaben ist.

Parteien / Partis politiques / Partiti politici

CSP: Ein genereller bezahlter Mutterschaftsurlaub von 12 Wochen wird von der

CSP Schweiz rundweg abgelehnt. Die vorgeschlagene Dauer ist auch im Vergleich mit den umliegenden Staaten lächerlich gering (Deutschland 14 Wochen, Frankreich / Österreich 16 Wochen, Italien 20 Wochen). Sie ist der Schweiz unwürdig.

CVP-Frauen: In Variante 2 wird den Arbeitnehmerinnen 12 Wochen Mutter-

schaftsurlaub zugesprochen. Für die CVP-Frauen liegt die untere Grenze bei 14 Wochen. Auch in den EU-Richtlinien wird ein Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen verlangt. Die meisten Mitgliedstaaten und verschiedene Schweizer Kantone haben jedoch jetzt schon eine grosszügigere Lösung.

Grüne: Es wäre absolut falsch, die Variante 1 des bundesrätlichen Vorschlags zu

unterstützen. Gerade bei jungen Frauen zielt eine Lösung mit einer Abstufung der Zahlungen je nach Dienstalter völlig an den gegebenen Realitäten vorbei. Wir weisen diese Variante 1 deshalb in aller Entschiedenheit zurück. Die vorgeschlagene Variante 2 eines Mutterschaftsurlaubs von 12 Wochen für alle erwerbstätigen Mütter stellt für uns eine absolut minimale Lösung, mit einer sehr willkürlich gewählten Dauer dar.

SP: Diese Variante ist eine brauchbare Diskussionsgrundlage, die allerdings noch

verbessert werden muss. Mit dem gewählten Lösungsansatz sind wir einverstanden. Er ist, weil die Dauer des Anspruch nicht mehr an die Dienstjahre ge-