Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/15: Revisione del Codice delle obbligazioni (congedo maternità pagato) · 121 pagine
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koppelt ist, einheitlich und klar. Wenn auch die Wirkung noch nicht optimal ist, so bringt sie gegenüber Variante 1 für deutlich mehr der betroffenen Frauen eine wesentlich merkliche Verbesserung (Variante 1: ein Viertel; Variante 2: die Hälfte).
Variante 2 verursacht Gesamtkosten von 535 Millionen Franken, was 0,24 Prozent der heutigen Gesamtlohnsumme darstellt. Variante 1 bringt Gesamtkosten von 465 Millionen Franken, was 0,21 Prozent der totalen Lohnsumme entspricht. Der finanzielle Mehraufwand von 70 Millionen Franken bzw. 0,03 Prozent, der sich gegenüber der Variante 1 ergibt, ist gemessen an der oben erwähnten Wirkung absolut vertretbar.
Nicht einverstanden sind wir mit einem Mutterschaftsurlaub von nur 12 voll bezahlten Wochen. Wir beantragen einen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen mit folgender Begründung:
Die erhöhte Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt ist heute ein allgemein anerkanntes politisches und wirtschaftliches Ziel. Der zukünftige Arbeitsmarkt braucht die Frauen immer mehr. Damit Beruf und Familie befriedigend verbunden werden können, sind fortschrittliche familienpolitische Rahmenbedingungen absolut notwendig. Der Mutterschaftsurlaub stellt eine solche Rahmenbedingung dar. Einem bezahlten Mutterschaftsurlaub, der nicht einmal das von der EU festgelegte Minimum von 14 Wochen erfüllt, können wir deshalb nicht zustimmen. Mit der Forderung nach einem Mutterschaftsurlaub, der 16 Wochen dauert und voll bezahlt wird, stehen wir in keiner Art und Weise abseits. Viele uniliegende europäische Länder kennen seit Jahren einen Mutterschaftsurlaub, der weit grosszügiger ist als das von der EU festgelegte Minimum von 14 Wochen.
Wir sind mit Abs. 2 einverstanden; weil er eine wichtige Neuerung bringt. Die Dauer des Lohnanspruchs während des Mutterschaftsurlaubs kann nicht mehr gekürzt werden, weil die Arbeitnehmerin im betreffenden Dienstjahr aus anderen Gründen als der Mutterschaft arbeitsverhindert war.
Begrüsste Organisationen / Organisations consultées / Organizzazioni consultate
CNG: Eine generelle Lohnfortzahlung von 12 Wochen für alle Wöchnerinnen ist eine bescheidene Lösung und liegt unter dem europäischen Minimum. Sie hat aber den Vorteil der Einfachheit und Klarheit. Zudem werden mit diesem Vorschlag vor allem Frauen besser gestellt, die heute über eine schlechte Absicherung verfügen. Für den CNG bildet die Variante 2 deshalb eine Diskussionsbasis. Nachbesserungen sind jedoch unabdingbar.
Der Finanzierungsvorschlag ist problematisch. Da das ganze finanzielle Risiko beim einzelnen Betrieb liegt, steigt die Gefahr der Diskriminierung junger Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Dieses Risiko wird sogar im Begleitbericht erwähnt und lässt sich nicht mit einem Hinweis auf das Gleichstellungsgesetz aus der Welt schaffen.
Dazu kommt, dass sich der Bundesrat beim Finanzierungsvorschlag über die Motion „Mutterschutz und Mischfinanzierung“ (00.3182) der SGK-NR hinweggesetzt hat. Die Motion sieht eine achtwöchige Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber und eine Finanzierung von weiteren sechs Wochen aus der EO-Kasse vor. Die Motion stellt eine Kompromisslösung dar und wurde sowohl vom National- als auch vom Ständerat überwiesen.