Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/15: Revisione del Codice delle obbligazioni (congedo maternità pagato) · 121 pagine
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Seit zwei Jahren investiert die SMU erhebliche Mittel in die Nachwuchswerbung. Ziel dieser Werbung ist es auch, mehr Frauen für die verschiedenen Berufe des Metallgewerbes anzusprechen. Nun konnte das Metallgewerbe vom Wirtschaftsaufschwung der letzten Jahre nicht im gleichen Umfang wie andere Branchen profitieren und die Ertragslage ist bei vielen Betrieben nach wie vor unbefriedigend. Bei zusätzlichen finanziellen Belastungen würden die Investitionen in die Nachwuchswerbung wieder zunichte gemacht, da die Betriebe angesichts des Lohnfortzahlungssrisikos nicht bereit wären, Frauen anzustellen. Dies dürfte in anderen Branchen ähnlich sein und Frauen im gebährfähigen Alter würden mit den vorgeschlagenen OR-Regelungen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt, eine Benachteiligung, die sich bei einem weniger angespannten Arbeitsmarkt noch akzentuieren dürfte.
Zudem ist davon auszugehen, dass die Vertreter der Frauenanliegen mit weiteren Vorstössen Verbesserungen anstreben werden. Dies geht auch aus den Aussagen von Frau Bundesrätin Ruth Metzler hervor, welche die OR-Lösung bloss als Zwischenschritt bezeichnete. Dass trotz drei aufeinanderfolgenden Abstimmungsniederlagen der Mutterschaftsschutz nun im Stile einer Salamitaktik häppchenweise ausgebaut werden soll, müssen wir vehement bekämpfen.
Solche Ausbauwünsche werden durch die vorgeschlagene Regelung geradezu provoziert. Einerseits wird den Arbeitnehmerinnen ein Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub zugestanden (Art. 329f), anderseits ist die Lohnfortzahlungspflicht auf eine tiefere Wochenzahl limitieret. Die bisherigen Diskussionen betreffend zu schliessende Gesetzeslücken dürften auf diesem Hintergrund bald wieder losgehen.
Zur Variante 1 mit einer nach Dienstjahren abgestuften Lohnzahlungspflicht kommt als weiterer Nachteil hinzu, dass dieser Vorschlag in der Praxis zu störenden Ungleichbehandlungen kommen würde. So kämen zwei im gleichen Betrieb arbeitende gleichaltrige Frauen bei gleichzeitiger Niederkunft ihres Kindes je nach Dauer ihres Arbeitsverhältnisses in den Genuss unterschiedlicher Leistungen, eine für ein gutes Betriebsklima weniger förderliche Lösung.
Auf dem Hintergrund obiger Erwägungen müssen wir die vorgeschlagenen OR-Vorschläge klar und entschieden ablehnen. Da anderseits die OR-Lösung mit acht Wochen voraussichtlich nicht mehrheitsfähig ist (Parl. Initiative Frau NA Egerzegi-Obrist), tritt für uns die EO-Regelung wieder in den Vordergrund
3. EO-Lösung (Parlamentarische Initiative NA Dr. P. Triponez)
Falls ein umfassender Leistungsausbau vorgesehen wird, kann dieser nicht allein dem Arbeitgeber übertragen werden und kann von uns nur akzeptiert werden, wenn die Finanzierung paritätisch erfolgt. Die rubrizierte Initiative zur Revision der EO bzw. deren Ausweitung der Erwerbsansprüche auf erwerbstätige Mütter würde diesen Ansprüchen genügen.
Nebst auch für KMU akzeptablen Kosten hat die EO-Lösung gegenüber der OR-Lösung folgende gewichtige Vorteile.
Es könnte eine abschließende Regelung gefunden werden, da die Bedürfnisse der erwerbstätigen Mütter erfüllt sind. Ausbauforderungen hätten keine Grundlage mehr.