Rapporto sui risultati
Consultazione 2002/17: Unificazione della procedura civile (Codice di procedura civile svizzero) · 956 pagine
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Wünschbar aus Sicht der CSP Schweiz wäre eine minimale Ausbildungsanforderung für Richterinnen und Richter zu statuieren. Allein das Studium der vorliegenden Zivilprozessordnung zeigt auf, dass diese ohne entsprechende Ausbildung kaum zu verstehen ist. Es ist an der Zeit, sich vom Laienrichtertum im ordentlichen Zivilprozess zu verabschieden und minimal ein abgeschlossenes Rechtsstudium als Voraussetzung zur Ergreifung des Richterberufes vorauszusetzen.
CVP: Die CVP ist der Ansicht, dass der Vorentwurf zu stark auf Forderungsprozesse ausgerichtet ist. Insbesondere fehlen Normierungen, welche sich spezifischen Aspekten von kindes- und familienrechtlichen Streitigkeiten annehmen. Ebenso schlägt die CVP vor, generell der Mündlichkeit den Vorrang gegenüber der Schriftlichkeit zu geben.
Schliesslich bleiben trotz des ausführlichen Berichtes etliche mögliche Auswirkungen der im Vorentwurf vorgeschlagenen Rechtsnormen unklar. So werden zum Beispiel die möglichen Kostenfolgen für die Kantone ungenügend aufgezeigt.
SVP: Die SVP erachtet den Vorentwurf einer einheitlichen Zivilprozessordnung als nicht ausgereift. Der Entwurf präsentiert sich zu formalistisch und ist weitgehend unverständlich. Deshalb lehnt die SVP den Vorentwurf ab und weist ihn zur grundlegenden Überarbeitung - durch Praktiker - zurück.
Eine schweizerische Zivilprozessordnung soll kurz, klar und übersichtlich sein. Zudem muss sie so föderalistisch wie möglich ausgestaltet sein und darf nicht zu sehr in die Gerichtsorganisation der einzelnen Kantone eingreifen. Eine Vereinheitlichung dieser bis anhin kantonalen Materie muss den verschiedenen kantonalen Gegebenheiten bestmöglich Rechnung tragen.
Die Gerichtsorganisation bleibt Sache der Kantone. Daher soll es den Kantonen auch frei stehen, wie sie ihr Rechtsmittelsystem ausgestalten möchten. Während es für kleine Kantone unangemessen ist, drei Instanzen führen zu müssen, ist dies für grosse Kantone in Übereinstimmung mit der bestehenden bewährten Struktur nur sachgerecht.
Der Entwurf hinterlässt den Eindruck, dass die Wahrheitsfindung einer - an sich begrüssenswerten - effizienten und kostensparenden Erledigung der Fälle geopfert werden soll. In der breit geführten wissenschaftlichen Diskussion wird diesbezüglich denn auch vieles kritisiert.
Der Entwurf schwächt die Rechte der Parteien. Das Verbot unechter Noven führt dazu, die erstinstanzlichen Verfahren aufzublähen. Dies ist jedoch weder dazu geeignet, den Prozess zu beschleunigen, noch die Wahrheit zu berücksichtigen. Häufig zeigt sich erst im Verlaufe des Verfahrens, dass Aspekte wesentlich werden, die bis dahin nicht berücksichtigt worden sind. Zudem gehören Parteirechte, wie die Regeln der Vorladung, der Protokollierung, der richterlichen Fragepflicht etc. ins Gesetz.
Unter dem Stichwort des sozialen Prozesses werden Regelungen ausgebaut bzw. weitergeführt, welche als sehr fragwürdig erscheinen. Dies gilt insbesondere für die Kostenlosigkeit des Verfahrens in Miet- und Arbeitsstreitigkeiten.
LPS: Le grief principal du PLS se rapporte à l'impact du projet pour les finances cantonales. Le surcoût pour les cantons promet d'être considérable; l'aspect de