Rapporto sui risultati
Consultazione 2002/17: Unificazione della procedura civile (Codice di procedura civile svizzero) · 956 pagine
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a. Formen der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglichen, wie namentlich Telex, Telefax und E-Mail;
b. eine mündliche Vereinbarung mit schriftlicher Bestätigung der Parteien.
2 Nimmt ein den Formerfordernissen des Absatzes 1 entsprechender Vertrag auf ein Schriftstück Bezug, das eine Schiedsklausel enthält, so begründet dies eine Schiedsvereinbarung, wenn die Bezugnahme dergestalt ist, dass sie diese Klausel zu einem Bestandteil des Vertrages macht.
3 Der Mangel der Form wird durch die Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung zur Hauptsache geheilt.
Art. 6 Schiedsfähigkeit
1 Gegenstand eines Schiedsverfahrens kann jeder vermögensrechtliche Anspruch sein. Eine Schiedsvereinbarung über einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch ist wirksam, sofern dieser der freien Verfügung der Parteien unterliegt.
2 Gesetzliche Vorschriften ausserhalb dieses Teils, wonach bestimmte Streitigkeiten einem Schiedsverfahren nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen unterworfen werden dürfen, bleiben unberührt.
Art. 7 Zulassung von Juristen
Jede Bestimmung einer Schiedsklausel, welche die Beiziehung von Juristen im Schiedsverfahren als Schiedsrichter, Sekretär oder Parteivertreter untersagt, ist nichtig.
Art. 8 Schiedsvereinbarung und Klage vor Gericht
1 Wird vor einem Gericht Klage in einer Angelegenheit erhoben, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, so hat das Gericht die Klage als unzulässig zurückzuweisen, sofern der Beklagte dies spätestens bei seiner ersten Erklärung zur Sache beantragt, es sei denn, das Gericht stelle fest, die Schiedsvereinbarung sei hinfällig, unwirksam oder nicht erfüllbar.
2 Bei Gericht kann bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden.
3 Ist ein Verfahren im Sinne des Absatzes 1 oder 2 anhängig, kann ein schiedsrichterliches Verfahren gleichwohl eingeleitet oder fortgesetzt werden und ein Schiedsspruch ergehen, während die Sache bei Gericht anhängig ist.
Dritter Titel: Bildung des Schiedsgerichts
Art. 9 Zusammensetzung des Schiedsgerichts
1 Die Parteien können die Anzahl der Schiedsrichter frei vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, so ist die Zahl der Schiedsrichter drei.