Rapporto sui risultati

Consultazione 2003/203: Programma di sgravio 2003: Ordinanza 1sull'asilo relativa a questioni procedurali, ordinanza 2 sull'asilo relativa alle questioni finanziarie, ordinanza concernente l'esecuzione dell'allontanamento e dell'espulsione di stranieri · 18 pagine

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CAR, SFH, 30 Tage Aufenthalt in der Empfangsstelle soll SGB, SP, die Maximaldauer sein. Nach 30 Tagen hat SRK eine Zuweisung zu erfolgen.

AI, AR, TG Abs. 2 ist zu streichen.

SO Einführung einer Bestimmung, welche

definiert, wann bei wahrscheinlich

aussichtslosen Rekursen (gegen den NEE) die Zuweisung an die Kantone erfolgen kann. SH Die Aufgaben der Empfangsstellen sind ausdrücklich um die Abklärungen zur

Identität, Herkunft und Alter zu ergänzen.

22 CAR, GPS, Besonders verletzliche Personen

SBK, SEK, (Minderjährige, Familien mit Kleinkindern,

SFH, SGB, ältere und kranke Menschen, Schwangere, SRK, SSF allein stehende Frauen) sind explizit einem Kanton zuzuweisen.

CAR, GPS, Umfassende Informationspflicht über Zugang SFH, SGB, und Antragsmöglichkeit für Notfallhilfe

SRK, SSF festlegen.

29 CAR, GPS, Vorfrageweise Prüfung von Hinweisen auf

SFH, SGB, Verfolgung:

SRK, SSF • Die Erläuterungen zum Begriff

„vorfrageweise Prüfung von Hinweisen auf Verfolgung“ widersprechen der

gefestigten ARK-Praxis (CAR, GPS, SFH, SSF).

IS • Ausdehnung der vorfrageweisen Prüfung von Hinweisen auf Verfolgung bei

Wegweisungen in einen Drittstaat (IS). EDK Personen mit Nichteintretensentscheid nach Art. 35 AsylG dürfen vom EP03 nicht

betroffen sein.

29a SFH, SGB, SRK Unentgeltliche Rechtspflege:

(neu) „Bei einem Nichteintretensentscheid nach

Art. 32-34 AsylG ist die unentgeltliche

Rechtspflege zu gewähren. Der Entscheid ist im Beisein eines amtlichen Rechtsvertreters und eines Dolmetschers zu eröffnen.“

30 VD N-Ausweise sind mit der Rechtskraft eines

Nichteintretensentscheides einzuziehen,

sofern überhaupt ein N-Ausweis ausgestellt wurde. Demgegenüber sind eingezogene Reise- und Identitätspapiere zurückzugeben. 32 CAR, SFH, SGB Der Verweiser muss korrekterweise auf Art.

121 Abs. 2 BV erfolgen. Diese Bestimmung hingegen steht im Konflikt mit der

Rechtsweggarantie.

Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Entwürfe der AsylV 1, AsylV 2 und VVWA - 10 -