Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/13: Revisione parziale del Codice civile svizzero (diritti reali immobiliari e diritto del registro fondiario) · 486 pagine
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Regelungen festgesetzt werden und insbesondere professionelle Akteure der Immobilienwirtschaft durchaus wissen, welches der Inhalt von Dienstbarkeitsverträgen zu sein hat. Strikte abgelehnt werden von uns die vorgeschlagenen Änderungen beim gesetzlichen Bauhandwerkerpfandrecht und bei den nachbarrechtlichen Bestimmungen.
CATEF: La Catef considera alcune proposte, specie quelle sui pegni immobiliari e
quelle di tipo procedurale (iscrizione e menzioni a RF; vigilanza sul registro fondiario; procedure di modifica e di cancellazione delle iscrizioni), condivisibili se non addirittura auspicabili. Altre proposte, quali ad esempio il diritto di volume, certe modifiche nel diritto di vicinato e dell’ipoteca legale per lavori commissionati dagli inquilini, incontrano invece il nostro netto rifiuto.
SbBG: Bei den nachfolgenden Punkten erachten wir die Vorschläge als untauglich
und lehnen sie ganz oder überwiegend ab.
- Die Schaffung eines Raumrechtes als so genannt "Kleinen Wohneigentums"
- Haftung des Eigentümers im Fall der Überschreitung des Eigentumsrechts und Regeln über die Immissionen
- Ausdehnung der Erfordernis der öffentlichen Beurkundung auf Dienstbarkeitsverträge und andere Verträge
- zur allenfalls geforderten (jedoch im Vorentwurf nicht eingeführten) Wiederverwendung der Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung.
42 Verschiedene Einzelfragen Questions diverses Domande diverse
421 Einführung des Register-Schuldbriefs und Abschaffung der Gült Introduction de la cédule hypothécaire de registre et suppression de la lettre de rente Introduzione della cartella ipotecaria senza titolo e soppressione della rendita fondiaria
421.1 Grundsätzliche Zustimmung
Approbation de principe
Approvazione di principio
Kantone / Cantons / Cantoni
AI: Die Einführung eines papierlosen Register-Schuldbriefes unter gleichzeitiger
Beibehaltung des Papier-Schuldbriefes wird begrüsst. Den Betroffenen steht damit die freie Wahl des Sicherungsmittels offen. Mit dieser Lösung kann den Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs Rechnung getragen werden, ohne dass die durch den Schuldbrief gewährleistete Grundpfandsicherheit verloren ginge. Gegen die Aufhebung der Gült hat die Standeskommission nichts einzuwenden, da sie auch im Kanton Appenzell I.Rh. keine Rolle mehr spielt.
AR: Von den Revisionsbereichen ist namentlich die Einführung eines so genannten
Register-Schuldbriefes ein interessanter Vorschlag. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden mit der vorhandenen grossen Zahl an Grundpfandtiteln (Wertpapiere) in kleinsten Beträgen, die sehr oft nicht mehr auffindbar sind, wissen