Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/13: Revisione parziale del Codice civile svizzero (diritti reali immobiliari e diritto del registro fondiario) · 486 pagine
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SVW: Aus der Sicht des Kreditinstituts stehen wir der vorgesehenen Einführung eines Registerschuldbriefs skeptisch gegenüber. Wir zweifeln insbesondere daran, ob das "elektronische Festhalten" dieser Daten genügend Sicherheit bietet im Hinblick auf den wirtschaftlichen Wert, welcher mit Schuldbriefen gesichert ist. Auch Grundbuchämter und deren Informatiksysteme sind nicht sicher vor Hackern.
Ohne Papierschuldbrief ist auch nicht mehr aus dem Ablauf einer solchen Transaktion sichergestellt, dass der Grundpfandgläubiger beispielsweise über Vorgangsänderungen und Pfandentlassungen orientiert wird; dies ist heute unausweichlich, weil dazu der Schuldbrief vom Grundbuchamt dem Pfandgläubiger zugestellt werden muss.
Wir stellen uns jedoch nicht grundsätzlich gegen die Einführung des Register-Schuldbriefes, solange dieser neben den Papier-Schuldbrief tritt.
Kosten des Registerschuldbriefes
Wir vermuten, dass mit der Einführung des papierlosen Schuldbriefes keine Kosten gespart werden können. Dies hängt zum einen von der Höhe der kantonal geregelten Beurkundungs- und Eintragungsgebühren ab; eine Verbilligung wäre nur sichergestellt, wenn der Bund bezüglich der Kosten Vorschriften aufstellen würde, was aus föderalistischer Sicht weder wünschbar noch realistisch ist. Zum andern ist durchaus denkbar, dass die Hypothekarinstitute für die elektronische Verarbeitung selber Kosten in Rechnung stellen und damit eine allfällige Einsparung bei der Errichtung egalisieren.
421.2 Kritik / Critique / Critica
Organisationen / Organisations / Organizzazioni
HEV: Der HEV Schweiz steht der Einführung eines papierlosen Schuldbriefes als Registerpfandrecht skeptisch gegenüber. Die Sicherheit der Datenspeicherung bei einer rein elektronischen Version der Schuldbriefe erachten wir als problematisch. Dabei gilt es zu bedenken, dass es bei den Schuldbriefforderungen um sehr viel Geld geht! 2002 umfassten allein die von Banken und Versicherungen gehaltenen Hypothekarforderungen, die grossteils durch Schuldbriefe sichergestellt werden, rund 572 Mia. CHF. Es stellt sich für uns auch die Frage, wem die Einführung des papierlosen Schuldbriefes nützt? Kreditgeschäfte unter Privaten dürften wohl weiterhin durch Schuldbriefe in Papierform und nicht durch Registerpfandrechte gesichert werden. Generell sind aus Sicht der privaten Schuldner (z.B. Hypothekarkreditnehmer) schwerlich Vorteile bezüglich eines Registerpfandrechtes auszumachen. Vielmehr hätten diese bei Bank- oder Versicherungskrediten, die mittels papierloser Schuldbriefe gesichert werden, wohl mit erklecklichen Bank- bzw. Versicherungsgebühren für die elektronische Datenspeicherung zu rechnen. Da eine Übertragung des Registerpfandrechts zudem nur noch mittels Registereintrag möglich ist, würde dies - je nach Kanton
- wäre auch eine erhebliche Verteuerung der Kosten für die Übertragung der (papierlosen) Schuldbriefe zu befürchten.
Als Begründung für die Einführung des papierlosen Schuldbriefes wird im erläuternden Bericht unter anderem angeführt, dass damit die komplizierten und langwierigen Verfahren zur Kraftloserklärung nicht mehr auffindbarer Schuldbriefe in Papierform hinfällig würden. Dieser Vorteil vermag jedoch die erläu-