Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

Parallelimporten patentgeschützter Arzneimittel im Rahmen der KVG-Revision 2004 ausdrücklich ausgeklammert bleiben soll . Sicher eine richtige Überlegung ist es, dass das KVG dafür nicht der adäquate Rechtsrahmen sein kann. Viel wichtiger sind

indessen die grundsätzlichen Überlegungen, die bisher stets auch den Bundesrat bei seiner Ablehnung der Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Produkte leiteten: Sie brächten, wie die Erfahrung zeigt, unter dem Strich nicht nur keine

wirtschaftlichen Vorteile, sie verwässerten überdies den Patentschutz, verminderten die Anreize für die Forschung und Entwicklung und gefährdeten damit die Grundlage für das langfristige Wachstum der schweizerischen Volkswirtschaft. Zu begrüssen ist schliesslich, dass im 2 . KVG-Revisionspaket nicht auf Forderungen im Arznei-

mittelbereich eingegangen wird, wie sie namentlich santesuisse jüngst erhoben hat .

Denn diese Forderungen verkennen den hohen Nutzwert moderner Arzneimittel,

ebenso ihren bedeutenden, gesamtwirtschaftlichen Vorteil für das Gesundheitssystem. Bekanntlich ermöglicht der Einsatz moderner Arzneimittel zunehmend kürzere

Spitalaufenthalte oder gar den Verzicht darauf. Sie reduzieren so die

Behandlungskosten und ermöglichen oft auch einen rascheren Wiedereinstieg in die Berufsarbeit.

Grundsätzlich sind integrierte Versicherungsmodelle wie Netzwerke für die Patienten- SGIM betreuung nützlich hinsichtlich rascher Abläufe, des Vermeidens von Dop-

pelspurigkeiten, Effizienz und somit letztlich kostensenkend. Zu grosse Erwartungen hinsichtlich möglicher Einsparungen dürfen allerdings nicht gemacht werden, weil nämlich bereits heute Netzwerke zwischen Praxen und Spitälern bestehen. Eine

Verknüpfung der Aufhebung der freien Arztwahl mit der Förderung von Managed care lehnen wir vorbehaltslos ab. Dann wählen nämlich Krankenversicherer die

Leistungserbringer im Hinblick auf eine kostengünstigere Versorgung aus und binden billige Leistungserbringer an sich; dies unter dem Deckmantel der effizienten Netzwerke mit Budgetverantwortung, was de facto eine vollständige Abhängigkeit von den

Versicherern bedeuten wird.

Abschliessend möchten wir darauf hinweisen, dass mit einer Regelmässigkeit die Ärzte und mit keinem Wort die Patienten als Kostenverursacher angeschwärzt werden. Bei einem nicht unbeachtlichen Teil der Kranken wird über die Medien, Radio, Fernseher und lnternet das Konsumdenken auch im Gesundheitswesen geschürt. Es gibt zudem keine 100% Sicherheit, dass nicht eine Befindlichkeitsstörung einmal mit einem eher zufällig entdeckten Prozess fraglicher Relevanz, z.B. gutartiger Tumor, Zyste

einhergehen kann und trotzdem Folgekosten wegen dieses Sicherheitsbedürfnisses verursachen wird. Für die Unterlassung von Untersuchungen werden Ärzte bestraft z.B. Computertomogramm bei Kopfschmerzen wegen möglicher Subarachnoidalblutung), nicht aber Patienten, die das Gesundheitswesen unnötig belasten. Die Entwicklungen in der Medizin schreiten voran. Fachgesellschaften definieren „State of the Art"

Abklärungen und Therapien, welche oft sicherer weil nicht invasiv aber meist auch teurer werden. Die grosse Mehrzahl unserer Bevölkerung will, dass ihnen dieser

Fortschritt zugute kommt. Diskussionen über das KVG ohne Einbezug der

Leitungsempfänger sind deshalb unzulässig.

Der Spitex Verband Schweiz begrüsst diese grundsätzliche Stossrichtung. Spitex Allerdings ist zu beachten, dass bereits das geltende KVG MC-Modelle vorsah. Der Zulauf der Versicherten hielt sich in engen Grenzen (2%). Gerade SeniorInnen,

chronisch Kranke und Personen mit vielen verschiedenen Krankheiten sind selten MC-Modellen beigetreten. Dies aus Angst, sie würden wegen der Vergütungsform der Ärzte via Capitation qualitativ schlechter versorgt und die Anordnung notwendiger Diagnose- und Behandlungsmassnahmen würde unterlassen.

Dieser Revisionsvorlage stehen wir äusserst skeptisch gegenüber. Das angestrebte Ziel SSO einer Kostendämpfung wird mit dem Angebot von "besonderen Versicherungsformen" nicht zu erreichen sein. Zudem ist der erläuternde Bericht nicht objektiv und lässt die Skepsis und Nachteile der Managed Care-Modelle weitgehend unbeachtet. Deutlicher wäre hier darauf hin zu weisen, dass verschiedene "besondere Versicherungsformen" in der Schweiz in den letzten Jahren aufgegeben wurden. Finanziell waren sie nicht ergiebig; sie erforderten einen grossen Aufwand und die Nachfrage nach diesen

"besonderen Versicherungsformen" blieb recht beschränkt. Zudem zeigte sich eine selektive Auswahl, in dem sich hauptsächlich gesunde Personen für diese Modelle