Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
wir die dargelegten Betrachtungen bezüglich einer Verschreibungsverpflichtung für das jeweils preisgünstigste Medikament. Abschliessend begrüssen wir ebenso die von uns ebenfalls bereits mehrmals angeregte Reduktionsmöglichkeit des Selbstbehaltes bei Generika.
Die Stossrichtung des Bundesrats im Bereich Managed Care wird von der forschenden Inter-Pharmaindustrie grundsätzlich geteilt. Eine Förderung von Managed Care über Anreize pharma (z.B. Differenzierung der Selbstbeteiligung) ist sinnvoll. Damit kann mehr Wettbewerb unter den Leistungsanbietern geschaffen und die Behandlungsqualität erhöht werden, während gleichzeitig die für viele Versicherten wichtige Wahlfreiheit bestehen bleibt. Wir begrüssen deshalb, dass der neue Entwurf auf eine gesetzliche Dekretierung von
Managed Care-Modellen verzichtet. Hinsichtlich der Vergütungsformen sollte das
Gesetz auf der zwischen Versicherern und Leistungserbringern geteilten
Budgetverantwortung basieren. Dies ist vor allem vor dem Anliegen der Qualität der Versorgung wichtig, denn eine einseitige Machtverschiebung zu Gunsten der
Krankenkassen könnte zwar kurzfristige Wirkung in der Kostendämpfung haben, sich aber längerfristig negativ auf die Qualität des Gesundheitswesens und die Patienten-Zufriedenheit auswirken. Beispiele für eine ungenügende Qualitätsausrichtung gibt es bereits heute, wenn man an die Probleme im Bereich der Herzkreislauf-Erkrankungen (ungenügende Behandlung des Bluthochdrucks), der Folgekosten nicht erkannter Diabetes, bei der Behandlung der Depression, des Schmerzes oder Unterschieden im Zugang zu modernen Krebsmedikamenten denkt. Grundsätzlich wäre eine verstärkte Transparenz hinsichtlich der Qualität der Versorgung und des Erreichens von
Gesundheitszielen zu wünschen.
Die Diskussionen zu den Managed Care Modellen zeigen, dass Capitation Modelle zur K3 Vorenthaltung von Leistungen führen können. Sie bergen die Gefahr von unheilvollen Allianzen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Dies insbesondere deshalb, weil sich die Krankenversicherer nicht um die Langzeitkosten (vor allem Renten)
kümmern müssen. Managed Care Modelle dürfen nicht zu einer Risikoselektion bei den Patientinnen und Patienten führen.
Wir begrüssen die Absicht des Bundesrates, Managed Care Modelle zu fördern. Dieses MediX Anliegen wird durch die Möglichkeit, den Leistungskatalog innerhalb der MC Modelle zu überschreiten (Art. 41c Abs.3) und vertrauensärztliche Funktion zu übernehmen (Art. 57 Abs. 9) unterstrichen. Die Marktdurchdringung der MC Modelle wird damit jedoch kaum beeinflusst werden. Wir teilen auch die Auffassung des Bundesrates nicht, dass die Aufhebung des Kontrahierungszwanges MC Modelle per se fördert.
Die Verunsicherung der Leistungserbringer wird zwar stark zunehmen und die Bildung von Netzen im Sinne von Verhandlungsorganisationen fördern. Dadurch wird aber eine Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern auf medizinischer Ebene weder
gefördert, noch belohnt. Es besteht sogar die Gefahr, dass sich monopolistisch
organisierte Verhandlungsnetze bilden und damit die Bildung "medizinischer Netze"
behindern. Bei den Versicherern besteht die Gefahr, dass sie sich dank der neuen Machtinstrumente auf Kontrolle und Sanktionen fokussieren, statt auf Anreize für eine koordinierte Betreuung.
Mit folgenden Ansätzen könnten MC Modell wirkungsvoller gefördert werden:
In erster Linie müssten die Anreize für die Versicherten verstärkt werden. Dies kann mittels dem schon in der letzten KVG Revision vom Ständerat geforderten „dif-
ferenzierten Selbstbehalt" erreicht werden. Art 64 Abs. 2.b sollte so lauten: 20 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt), sofern der Versicherer eine Versicherung in einem Versorgungsnetz mit tieferem Selbstbehalt (alternativ: mit einem Selbstbehalt von 10%) anbietet."
In zweiter Linie müssen die Anreize für die Leistungserbringer verstärkt werden. Das könnte dadurch erreicht werden, dass Leistungserbringer die mindestens 20% ihrer Leistungen für Versicherte in MC Modellen erbringen, im Falle der Einführung der
Vertragsfreiheit von den Versicherern zu bevorzugen sind. Konkret konnte das heissen, dass beim Ausschluss von Leistungserbringern zuerst jene ausgeschlossen werden, die weniger als 20% ihrer Leistungen für Versicherte eines MC Modelles erbringen.
Positiv an der Vorlage ist zu werten, dass den Netzwerken gesetzgeberisch grössere med-Bedeutung gegenüber früher beigemessen wird. Leider enthält die Vorlage aber kaum swiss.net Elemente, welche dazu angetan sind, tatsächlich deren Entwicklung zu fördern. Die