Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

entschieden.

Freiwillige Modelle der "besonderen Versicherungsformen", bei denen eine Person auf etwas verzichtet, um in den Genuss einer tieferen Prämie zu kommen, sind nur für gute Risiken attraktiv. Deshalb wird hier wohl kurzfristig - sicherlich aber auch mittel- bis langfristig - kein Spareffekt zu verzeichnen sein, auch wenn eine gewisse

Mindestverbleibdauer vorgeschrieben wird.

Im Weiteren ist zu berücksichtigen, dass in verschiedenen Ländern solche "alternativen" Versicherungsmodelle (wie HMO, Gate keeper, Capitation) bereits existieren bzw.

existiert haben. Am Markt hat sich keine dieser Versicherungsformen bewährt -

andernfalls müsste über Sinn oder Unsinn solcher Modelle heute ja gar nicht mehr diskutiert werden.

Die angestrebte Revision im Bereich der "besonderen Versicherungsformen" beurteilen wir äusserst skeptisch. Im Übrigen können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass im Bereich der "besonderen Versicherungsformen" ein System aufgebaut werden soll, das bezüglich der angestrebten Ziele schlussendlich wenig bringt.

Aus unserer Sicht wäre die Stossrichtung der Revisionen verstärkt in der Richtung zu suchen, Patientinnen und Patienten mehr Verantwortung zuzuerkennen und sie

dadurch dazu zu bringen, weniger "unnötige" Leistungen zu konsumieren und auch im Bereich der Leistungserbringer Massnahmen anzustreben, die einer

Mengenausweitung entgegenwirken. Für beide Situationen könnten einschneidende Sanktionen mehr Erfolg bringen.

Der SVBG sieht in der Schaffung von integrierten Versorgungsnetzen eine mögliche SVBG Alternative zur Grundform der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dieses Modell kann die Gesundheitsförderung unterstützen, was wir begrüssen.

Generell begrüssen wie die Förderung von Managed Care Modellen. Insbesondere SVDE unterstützen wir die Idee, dass die Modelle nicht vorgeschrieben werden, sondern dass die Modelle frei wählbar sind und damit der Markt über Angebot und Nachfrage

entscheidet. Damit kann eine optimale Preis- und Leistungsbildung gewährleistet werden.

Der VLSS bestreitet nicht, dass die Förderung qualitätsgesicherter Formen von Ma- VLSS naged Care für eine qualitative und zugleich effiziente Entwicklung des Schweizer Gesundheitswesens ein ergiebiges Potential bergen könnte. Es macht grundsätzlich Sinn, dass Netzwerke von Leistungserbringern den Behandlungsprozess aktiv steuern und ein übergreifendes Qualitätsmanagement betreiben. Damit lassen sich sicher auch wertvolle Ressourcen einsparen.

Die nachhaltige Förderung von Managed Care muss sich aber auf der Basis der Freiwilligkeit aller Beteiligten durchsetzen. Dafür schafft bereits die heutige Gesetzgebung eine ausreichende Grundlage. Es ist nicht notwendig sondern sogar gefährlich, wenn der Gesetzgeber über die bereits bestehende Gesetzgebung hinaus zementiert oder künstlich fördert, wie Managed Care im Rahmen der sozialen Krankenversicherung betrieben werden soll.

Eine Koppelung der Förderung von Managed Care mit der Aufhebung der freien Arztwahl lehnen wir ab, weil die Aufhebung der freien Arztwahl per se nicht geeignet ist,

Managed Care im wohlverstandenen Sinn zu fördern.

Soweit es darum geht, die Macht der Krankenversicherer zu stärken und möglichst billige Leistungserbringer an sich zu binden, welche die Budgetverantwortung - und damit die Hauptaufgabe des Krankenversicherers (sic!) – übernehmen, lehnen wir die Zielsetzung des Bundesrats ab. Der Weg zur Verstaatlichung des Gesundheitswesens ist nicht mehr weit, wenn sich die praktizierenden Ärztinnen und Arzte unter dem

Deckmantel gut klingender Begriffe wie „integriertes Versorgungsnetzwerk" in eine völlige Abhängigkeit von den Krankenversicherern begeben sollen.

Wir möchten noch einmal betonen, dass die Bevölkerung alternative Versicherungsmodelle bisher überhaupt nicht attraktiv findet und insbesondere HMO's oder ähnliche Modelle, wie zum Beispiel Netzwerke mit Budgetrestriktionen, offensichtlich wenig attraktiv findet. Diese Angebote werden, obwohl vorhanden - und trotz Prämiendruck - von der Schweizer Bevölkerung nur marginal wahrgenommen.

Der VLSS lehnt die künstliche Förderung von integrierten Netzwerken mit Budgetverantwortung durch den Gesetzgeber ab, weil damit die Kostenverantwortung über die Versorgungsverantwortung gestellt würde. Diese oder ähnliche vom Gesetzgeber