Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

nicht zugestanden wird, obwohl sie die Kosten für die entsprechenden Arzneimittel

übernehmen müssen. Das EVG-Urteil hat in der Konsequenz zu ungleich langen

Spiessen geführt und der Pharmaindustrie einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft,

den es im Rahmen der KVG-Reform zu korrigieren gilt. Die entsprechende Bestimmung (Art. 90 KVG) ist deshalb dahingehend zu konkretisieren, dass den Krankenkassen im

Gesetz ausdrücklich die Legitimation zur Beschwerdeführung zugesprochen wird.

Antrag:

Art. 90 KVG ist um einen zweiten Absatz zu ergänzen:

Beschwerdeberechtigt sind nebst der Pharmaindustrie auch die einzelnen Kranken-

versicherer oder deren Verbände.

Positiv an der Vorlage bewerten wir, dass den Versorgungsnetzen gesetzgeberisch eine Pro grössere Bedeutung gegenüber früher beigemessen wird. Der Haltung des Senectute Bundesrates, Managed Care-Modelle nicht zwangsweise einführen, sondern deren

Entwicklung durch Anreize fördern zu wollen, pflichten wir bei. Leider enthält die

Vorlage aber kaum Elemente, die eine Ausbreitung solcher Netzwerke tatsächlich

unterstützen könnten. Es fehlen vor allem konkrete Anreize für Versicherer,

Leistungserbringer und Versicherte, Netzwerke anzubieten bzw. diesen beizutreten. So ist beispielsweise der bereits in der parlamentarischen Debatte über die 2. KVG-

Revision behandelte Vorschlag, der den Versicherern ermöglichen sollte, den

Selbstbehalt für Patientinnen und Patienten in Netzwerken ohne spezielle Zustimmung des Bundesrates zu reduzieren, nicht in die Vorlage aufgenommen worden.

Der Bericht des Bundesrates hält auf Seite 6 richtigerweise fest, dass Managed Care-

Modelle ihr kostensenkendes Potenzial insbesondere bei Versicherten mit hohen

Krankheitskosten entfalten. Kein Versicherer werde aber ein für dieses Ver-

sichertenkollektiv besonders attraktives Versorgungsangebot entwickeln oder anbieten wollen. Die Vorlage präsentiert leider keinen Vorschlag, wie gerade polymorbide

Patientinnen und Patienten in Netzwerke gelenkt werden könnten.

Auch wenn diese Vorlage die in sie gesetzten Erwartungen kaum zu erfüllen vermag, SAEB widersetzen wir uns den vorgeschlagenen Bestimmungen im Allgemeinen nicht.

L'ensemble du projet nous paraît bon. La liberté des assureurs, des fournisseurs de AVS prestations et des assurés est respectée. La possibilité d'établir un contrat de 3 ans au plus pour les personnes bénéficiant d'avantages certains est judicieuse.

Par contre, limiter les fournisseurs de prestations (art. 41 a, al 1) uniquement "en fonc-

tion de leurs prestations avantageuses" nous semble trop restrictif; des critères de qualité devraient aussi intervenir, de même, la possibilité de prévoir des ristournes en fin

d'année (art. 62, al 1) nous paraît peu judicieuse: c'est une entorse au principe de soli-

darité d'une assurance sociale; elle peut en outre avoir des effets pervers en découra-

geant la prévention.

Nous soutenons l'idée de promouvoir les médicaments "meilleur marché" tout en tenant compte des besoins spécifiques de certaines catégories d'assurés, les personnes

âgées en particulier. Et nous soulignons l'importance de prévoir (art. 52, al 3) "des médicaments importants pour des maladies rares".

Der Schweizerische Seniorenrat erachtet Managed Care-Modelle wie integrierte Ver- SSR sorgungsnetze als interessante Alternative im Gesundheitswesen, sofern sie wie

vorgesehen freiwillig bleiben. Sie können auch älteren Patienten helfen, im komplexen

Gesundheitswesen gezielter und kostengünstiger behandelt zu werden.

Im Rahmen der Wirkungsanalysen sollte - analog zur Spitalfinanzierung – das statisti-

sche Instrumentarium ausgebaut werden. Die Patienten-Organisationen sind zu

beauftragen, gemeldete Probleme bei Managed Care-Modellen weiterzuleiten (ohne

Namensnennung der Meldenden). Die Meldungen müssen jährlich veröffentlicht

werden. Die Ergebnisse sollen unter anderem signalisieren, ob die Vergütungsform der Capitation die Erwartungen an ein wirksames, wirtschaftliches und zweckmässiges

Gesundheitswesen erfüllen.

Cette forme d'assurance étant susceptible de mieux maîtriser les coûts la Commission EKK est favorable à la possibilité de recourir à un modèle de managed care. Elle demande

toutefois que le rapport explicatif mette aussi en évidence les effets négatifs d'un tel

système, lequel constitue en définitive pour les assurés une forme cachée de rationnement des soins.

Das ffg – forum für ganzheitsmedizin befürwortet die Zielsetzungen der Vorlage 2B ffg