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Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 186 pagine
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ten Versorgungsmodell nach wie vor an den Prämien des (,rundmodells bemessen wird.
Verstösst eine versicherte Person gegen die im Versorgungsmodell geltenden
Bestimmungen, favorisiert der Expertenbericht den Verlust von finanziellen
Vergünstigungen als Sanktionsmassnahme.Da die Versicherten nach wie vor
das Recht auf sämtliche Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung haben, wäre eine Verweigerung der Leistungen un-
verhältnismässig.
Rahmenbedingungen
Der Experte ortete verschiedene Rahmenbedingungen, weI'che einen fÖrdernden bzw. hemmen(len Einfluss auf die Entwicklung von besonderen Versorgungsmodellen haben, aber ausserhalb des Reformpaketes „Managed Care" liegen:
Die Lockerung oder Aufhebung des Kontrahierungszwangs würde möglicherweise vermehrt Leistungserbringermotivieren, sich zu besonderenVersorgungsmodellen zusammenzuschliesse11.
- Die heutige Spitalfinanzierung vermindere das Potenzial der integrIerten Versor-
gung, da sich die Kosteneinsparungenim stationärenBereich nur in Bezug auf
die Tarife der Krankenversicherung auswirken, nicht jedoch auf die gesamten stationären Kosten .
- Ein weiteres systemimmanentesHindernis mr die Innovation im Bereich Mana-
ged Care bestehe in der Tatsache,dass der Risikoausgleichnur die Faktoren
Alter und Geschlecht, nicht jedoch die Krankheitslast des Versichertenko]lektivs berücksichtigt. Managed Care-Modelle entfaltenihr kostensenkendesPotential insbesondere bei Versicherten mit hohen Krankheitskosten (komplexe und/oder
chronischKranke, Mehrfachdiagnosen).Kein Versichererwird aberein fÜr die-
ses Versichertenkollektiv besonders attraktives Versorgungsangebot entwickeln und anbieten wollen.
Des weiteren wurde festgestellt, dass insbesondere im Bereich der Grundlagenarbeiten, der Evaluation und der Forschung Bedarf nach einem versicherer- und modell-übergreifenden Rahmen besteht.
1.4 Politische Zielsetzungen
Die in den Jahren 1996 bis 2000 durchgeführteWirkungsanalyse zum KVG zeigt, dass das geltende KVG auf der Leistungs- und Systemebene die gesetzgeberischen Ziele erreicht hat (kompletter Leistungskatalog, obligatorische Versicherung mit Kassenvielfalt und Einheitsprämie), in der Wirkung der kostendämpfenden Instrumente aber noch offensichtliche Defizite aufweist. Der Bundesrat hat in seiner Bot-
schaftzur 2. KVG-Revision deshalbdas Schwergewichtauf die Optimierungdes
Systems gelegt: Die im KVG verankerten Grundsätze sollten konsequenter umgesetzt, nicht aber durch einen Systemwechselin Frage gestellt werden. Diese Strategie ist weitgehend unbestritten.
Wie erwähnt kommt den Managed Care-Modellen in der Schweiz nur eine be-
schränkte gesundheitspolitische Bedeutung zu. Mit dem zunehmendem Kostendruck und weiteren Prämiensteigerungenkann aber davon ausgegangenwerden, dass sie in Zukunft vermehrt im Zentrum des Interessesstehen werden. Die Förderung von be-