Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 55 pagine
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
Gleiche Haltung wie GDK; zudem: ZG Die heute beschränkten Spitex-Leistungen sind generell zu verbessern.
Die FDP erachtet es als vehement wichtig, dass sozialversicherungsüber- FDP greifende Anreizmodelle zur Förderung des eigenverantwortlichen Sparens
ausgearbeitet werden.
Das Finanzierungsmodell muss so ausgestaltet sein, dass es den verschie-
denen Pflegekategorien (auch Behinderte und Kranke unter dem AHV-Alter)
gerecht wird.
Die Forderungen der FDP im Bereich der Pflegefinanzierung:
- Eine bessere Koordination der verschiedenen Sozialversicherungs-
zweige.
- Die Finanzierung der Pflegeleistungen soll nach gerechten und einfach
nachvollziehbaren Kriterien erfolgen.
- Klarere Abgrenzung zwischen der medizinischen Pflege (Grundversi-
cherung gemäss KVG) und der Betreuungspflege.
- Subjektfinanzierung.
- Leistungsvergütung in Anlehnung an das Finalitätsprinzip unabhängig
vom Ort, wo die Leistungen erbracht werden.
- Keine speziellen Krankenversicherungsprämien für Pflegeleistungen.
Die SP Schweiz hält mit aller Deutlichkeit fest, dass das geltende KVG die SPS, volle Übernahme der grundversicherten Pflegekosten durch die Krankenver- SKS sicherer bei der Einführung des KVG postuliert hat und zwar unabhängig davon, ob sie während eines Spitalaufenthaltes, im Alters- oder Pflegeheim
oder im Rahmen von Spitex entstehen.
Die im ersten Reformpaket vorgeschlagene und auf zwei Jahre befristete
Übergangsbestimmung zur Finanzierung der Pflege darf in Hinblick auf die
Neuordnung der Finanzierung der Pflege nichts präjudizieren.
Die SP Schweiz ist klar der Auffassung, dass die Neuordnung der Pflegefi-
nanzierung finanzpolitisch zu regeln ist und nicht sozialpolitisch über Leis-
tungsabbau oder über einen Eingriff ins Versicherungssystem.
Für die NFA ergeben sich mit der vorgesehenen Neuordnung zur Pflegefi-
nanzierung im EL-Bereich veränderte Voraussetzungen. Zwar wird nach NFA auf eine EL-Obergrenze verzichtet und die Kantone können eine Heimtaxbegrenzung vornehmen. Mit der nun geplanten EL-Akzentsetzung im Pflegebereich ist bei der NFA eine nationale Systemstabilität zwingend. Das Pflegeri-
siko ist ein strukturelles Armutsrisiko und landesweit einheitlich zu regeln.
Deshalb ist bei der Einführung der NFA eine mindestens gleich hohe Beteili-
gung des Bundes bei der EL im Heimbereich unabdingbar.
Die Verlagerung eines wesentlichen Anteils der Pflegekosten der Kranken-
versicherung auf Kantone und Gemeinden müsste durch eine Erhöhung der
Bundesbeteiligung bei der EL für HeimbewohnerInnen auf 25 bis 50% (Art. 9 Abs. 2 ELG) kompensiert werden können.
Unter dem Aspekt NFA ist es unter den veränderten Voraussetzungen unabdingbar, dass die Mehrkosten für die Kantone (Aufhebung Obergrenze, Än-
derung beim Vermögensverzehr und Freibetrag) vom Bund zu übernehmen
sind.
Die SVP lehnt die beiden Modelle ab. Die vorgeschlagene Revision bringt SVP keine wesentlichen Einsparungen. Solche wären aber dringend nötig.
Die SVP lehnt alle Modelle ab, die Personen, welche sich während ihres
ganzen Lebens etwas angespart haben und pflegebedürftig werden, zusätz-
lich belasten.
Der vorliegende Bericht lässt die gesellschaftlichen und familiären Dimen- CVP sionen völlig ausser Betracht. Die CVP hält deshalb die Datenlage zur
Pflege für ungenügend und verlangt vom Bundesrat für die Entschei-
dungsfindung verschiedene insbesondere statistische Informationen und
Ergänzungen (z.B. die Anteile Akutpflege / Langzeitpflege bei Spitex oder die Anzahl Sozialhilfebezüger in der Langzeitpflege).
Die Finanzierung der Pflege darf nicht vom Ort der Leistungserbringung ab-