Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 55 pagine
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
sur les patients et, partant, sur les cantons par les régimes sociaux.
Déch arge partiellement l'assurance-maladie pour les personnes à domicile et VS comp lètement l'AVS au niveau des allocations pour impotents dans les ho-
mes, tout cela au détriment des PC et des personnes âgées qui ont des res-
sour ces. Craignent les surcoûts pour les cantons et la classe moyenne qui se se nt de plus en plus découragée.
L'introduction d'une allocation pour impotent de degré faible dans l'AVS né-
cess ite une évaluation qui devrait être du ressort des Offices AI. Le proces-
sus est assez long et requiert un travail administratif assez lourd.
Dieser Vorschlag hätte keine Stabilisierung der Kosten, sondern vielmehr ei- ZG ne Verlagerung zu Folge.
Die erforderliche Unterscheidung zwischen komplexer und einfacher Pflege-
situation erscheint als höchst unglücklich.
Der Kanton Zug ist nicht in der Lage, die Mehrbelastungen einfach hinzu-
nehmen.
Gleiche Haltung wie GDK; zudem: ZH Über alles würden die Krankenversicherer und der Bund weniger, die Kanto- ne und Pflegebedürftigen mehr bezahlen müssen. Mit der NFA würde die Belastung der Kantone noch zusätzlich steigen.
Die FDP lehnt das vorgeschlagene Modell A aus folgenden Gründen ab: FDP
- Fehlende Praxistauglichkeit; birgt die Gefahr einer Verlagerung der
Pflegesituation in höhere Pflegestufen.
- Die Unklarheiten können zu einer unbeabsichtigten Kostensteigerung
im Pflegeheimbereich führen.
- Die Finanzierung von Pflegeleistungen für Personen unterhalb des
AHV-Alters wird offen gelassen.
Interessant erscheint die Idee, eine Hilflosenentschädigung zur AHV für
leichte Hilflosigkeit einzuführen, welche den Pflegebedürftigen zu Hause zu
Gute käme.
Die vorgeschlagene Lösung ist ein Leistungsabbau, den die SPS ablehnt. SPS Kom pensiert werden soll dieser Leistungsabbau mit der Einführung einer
Hil flosenentschädigung „leichten Grades“, d.h. gegenwärtig 211 Franken im
Monat. Dieser Betrag ist viel zu tief u nd reicht gerade mal aus, um drei Stunden Spitex im Monat zu finanzieren.
Es is t nicht sichergestellt, dass auch Nicht-AHV-Bezügern in einfachen Pfle- SVP geverhältnissen analoge Leistungen zustehen. Verkürzung der Karenzfrist
auf neun Monate lehnt die SVP klar ab.
Die CVP Schweiz lehnt das Modell A ab. Die CVP ist der Ansicht, dass die CVP Unterscheidung zwischen den komplexen und den einfachen Pflegesituatio-
nen nicht brauchbar ist. Dazu kommt, dass das Modell für gewisse Perso-
nengruppen untragbare finanzielle Konsequenzen hätte.
Gründe für die Ablehnung von Modell A: EVP
- Eine Abgrenzung von altersbedingten und krankheitsbedingten Pflege-
leistungen ist nicht möglich. Diese Unterscheidung ist weder sinnvoll
noch praktikabel.
- Grund- und Behandlungspflege sind veraltete Begriffe, die in der Pflege-
literatur nicht einheitlich definiert sind. Die Behandlungspflege erhält ein zu grosses Gewicht.
- Die Gleichsetzung von komplexer Pflege mit Behandlungspflege und
von einfacher Pflege mit Grundpflege ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen.
- Die Ungleichbehandlung von Heim- und Spitexpatienten ist nicht akzep-
tabel.
- Statt Anreize zur Kosteneindämmung zu schaffen, werden die Kosten
nur auf andere Träger verschoben.
- Das Modell A regelt die Finanzierung der Pflegeleistung für Personen
im AHV-Alter. Es lässt aber offen, wie die Pflegeleistungen bei jüngeren Personen, insbesondere von jenen ohne IV, vergütet werden.