Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 55 pagine
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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung
Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins
des chroniques, ne doit pas être incluse dans les soins de base, des soins
médicaux sont nécessaires.
Die Abgrenzung zwischen komplexen und leichten Pflegefällen erweist sich KKAK in der Praxis als zu schwierig. Mit diesem Modell ist ein wesentlicher Mehr-
aufwand für die EL und die Durchführungskosten zu erwarten.
Grosser Schwachpunkt dieses Modells ist, dass die in der Praxis bestehen- ÖKKV den Abgrenzungsprobleme zwischen Alters- und Krankheitsrisiken nicht ge-
löst werden können.
Im Gesetzesvorschlag ist nirgends erwähnt, dass das Modell A bloss für Per-
sonen im AHV-Rentenalter zur Anwendung kommen soll. Analog der Hilflo-
senentschädigung ist zu klären, wie es sich mit dem Rentenvorbezug verhält.
Befürwortet wird eine weitere Reduktion der Karenzfrist auf maximal sechs
Monate.
Die MS-Gesellschaft lehnt das Modell A ab. Sie erachten es als nicht prakti- MS kabel und befürchten, dass es falsche Anreize schaffen könnte.
Es ist nicht einsehbar, weshalb zum Beispiel ein 60- und ein 70-jähriger MS-
Patient innerhalb der gleichen Sozialversicherung ungleich behandelt werden
sollen.
Die geplante Einführung der leichten Hilflosenentschädigung im AHV-Alter
erachten sie als „Tropfen auf den heissen Stein". In den meisten Kantonen
können damit gerade mal drei Stunden Grundpflege im Monat finanziert wer-
den.
Eine a priori Einteilung von Pflegesituationen in „komplex“ und „einfach“ auf Uni BS Grund medizinischer Diagnosen/Therapien bzw. von Tarifvorschriften wäre in
den meisten Fällen realitätsfremd.
Die Unterscheidung von „Grundpflege“ und „Behandlungspflege“ ist für die
Einschätzung der Komplexität von Pflegesituationen völlig inadäquat.
Die Unterscheidung in komplexe und einfache Pflegefälle ist ein untaugliches VKG Instrument. Einfache Pflegesituationen ohne Krankheitshintergrund gibt es
praktisch nicht. In Pflegeheimen haben die meisten Patienten im Durch-
schnitt 6-8 Krankheitsdiagnosen, sodass es sich immer um sogenannte
komplexe Situationen handeln würde. Die veralteten Begriffe „Grund- und
Behandlungspflege" sind für die Abgrenzung ungeeignet.
Modell A ist eine rein theoretisch, praktisch nicht umsetzbare Konstruktion. AGSG Die Einteilung in „einfache Situation = Laienpflege" - „komplexe Situation =
professionelle Pflege", und die Abgrenzung „alters- und krankheitsbedingte
Pflege" stellt eine Diskriminierung von Alten und Pflegebedürftigen dar. Mo-
dell A wird kategorisch abgelehnt.
Das Modell A wird vom Verband abgelehnt. Es ist in der Praxis nicht umsetz- Gemeindebar. verband Die Unterscheidung „einfach“ und „komplex“ ist höchst problematisch. VAA Auch wenn das Finanzierungsmodell A die Gruppe der jüngeren Behinderten FASSIS (zur Zeit) nicht trifft, lehnen sie es vehement ab. Es führt zu vermehrten
Heimeintritten, gefährdet die Gesundheit jener, die einzig auf Grundpflege
angewiesen sind und setzt Anreize für medizinisch nicht indizierte Eingriffe.
Die Unterscheidung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege ist in der VBK Praxis nicht tauglich. Einfache Pflegesituationen ohne Krankheitshintergrund
gibt es praktisch nicht. Die veralteten Begriffe „Grund- und Behandlungspfle-
ge" sind für die Abgrenzung ungeeignet.
Die Abgrenzung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege ist zu be- A. Weidmann grüssen. In komplexen Pflegesituationen ein völlig anderes Finanzierungs-
system anzuwenden als in einfachen, lehnt Herr Weidmann ab. In „einfa-
chen“, stabilen Situationen im Pflegeheim kann die Pflege schwierig sein, so
dass es gut ausgebildete Pflegende braucht.
Die Einführung der HE der AHV für Hilflosigkeit leichten Grades sollte gene-
rell allen ausgerichtet werden, unabhängig vom Aufenthaltsort.
Mit dem Verzicht auf die HE bei Heimbewohnern ist er nicht einverstanden.