Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 55 pagine

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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung

Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins

lectivité. Ils estiment toutefois, que bien que cette mesure s'inscrive dans le

contexte de la nouvelle péréquation financière, les disparités cantonales

existantes ne sauraient persister à l'avenir.

Die Ausweitung des EL-Maximums ist zu begrüssen, damit eine Pflegefinan- Stadt Züzierung in Zukunft (wieder) gesichert werden kann. Die Festsetzung der Tax- rich begrenzungen muss weiterhin den Kantonen überlassen werden, hingegen

sollte als Rahmenbedingung gesetzlich fixiert werden, dass Ziel und Zweck

der Taxbegrenzungen ist, die Finanzierung von luxuriösen Alterseinrichtun-

gen zu verhindern.

Als Teilkompensation für den Verzicht auf die Vollfinanzierung der Pflegekos-

ten durch das KVG muss das System der EL für HeimbewohnerInnen etwas

grosszügigere Rahmenbedingungen erhalten. Die Freibeträge sind zu erhö-

hen und der Vermögensverzehr ist einheitlich auf einen Zehntel festzulegen.

Die Verlagerung eines wesentlichen Anteils der Pflegekosten von der Kran-

kenversicherung auf Kantone und Gemeinden ist durch eine Erhöhung der

Bundesbeteiligung bei der EL für Heimbewohnerinnen auf 25 bis 50 % (Art. 9

Abs. 2 ELG) zu kompensieren.

Unter dem Aspekt NFA ist unter den veränderten Voraussetzungen eine in

der Saldobilanz nicht wirksame Bundesbeteiligung von 15 % im EL-

Heimbereich unabdingbar.

Im Vorschlag zur Pflegefinanzierung fehlen Kompensationsmassnahmen für

Personen mit Betreuung und Pflege zu Hause. Solche sind notwendig, damit

das Verbleiben in der eigenen Wohnung - solange als möglich - erleichtert

wird und nicht aus finanziellen Überlegungen ein Wechsel in ein Pflegeheim

bevorzugt wird.

Eine Berechnung über die Entwicklung der Inanspruchnahme der Bewohne- VAKA rInnen gegenüber heute wird nicht gemacht und wäre für die Transparenz

der Finanzierungsbeteiligung zu Lasten der BewohnerInnen dringend not-

wendig.

L'augmentation des PC viennent en aide aux résidents disposant d'un revenu FFR modeste. Mais néanmoins, la participation des assureurs reste limitée, les

charges sont donc reportées sur les cantons et les assurés, en particulier les

assurés de la classe moyenne.

Zu prüfen ist eine Anhebung des Vermögensfreibetrages sowie eine Sen- KKAK kung des maximalen Vermögensverzehrs.

Der ÖKKV unterstützt aus sozialpolitischen Gründen die Aufhebung der ÖKKV Obergrenze bei den Ergänzungsleistungen.

Eine Erweiterung der vorgeschlagenen Ergänzungsleistungen ist sinnvoll. VKG Das Aufheben der Begrenzung von Leistungen der EL an Pflegekosten bei AGSG Heimaufenthalten, die Erweiterung der Berechtigungsgrenzen bei Spitex-

Pflege und die Anhebung der Vermögensfreigrenzen: Sie beantragen, dass

diese Bedingungen vom Bund gesamtschweizerisch festgelegt werden, um

stossende Ungleichheiten zu vermeiden.

Ein weiterer Schwachpunkt des Modells B ist die Absicht, die Ergänzungs- Gemeindeleistungen nur für Heimbewohnerinnen und -bewohner anzupassen. verband Ein Schwachpunkt sind hier die Ergänzungsleistungen für Heimbewohner. VAA Die Erweiterung der vorgeschlagenen Ergänzungsleistungen ist sinnvoll. VBK Damit ist er voll einverstanden. A. Weid-

mann Wenn ein Teil der Pflegekosten durch die EL finanziert werden soll, muss die SFGG Gefahr eines Leistungsabbaus ausgeschlossen werden können.

Das System der EL, gedacht als Notsystem zur Existenzsicherung, wird als SZB Normalsystem für die Pflegefinanzierung missbraucht.

Der Ausbau betrifft nur den Heimbereich, nicht aber die Pflege zu Hause. Alzheimer Zur Förderung der ambulanten Pflege wird der Ausbau der Hilflosentschädi-

gung auf das (neue verdoppelte) Niveau der Hilflosenentschädigung der IV

gefordert.