Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

übergeordneten Tätigkeiten wie Verkehrslenkung und Betrieb eines nationalen multimodalen Verkehrsdatenverbundes beschränkt. Die Umsetzung vor Ort (Verkehrslenkung und Verkehrssteuerung) besorgen kantonale oder regionale Verkehrsmanagementzentralen, die für die Belange der Nationalstrassen vom Bund finanziert werden (Leistungsaufträge).

Die Aufwändungen für alle Ereignisdienste auf den Nationalstrassen einschliesslich den präventiven Massnahmen (Polizei) sind durch den Bund zu entschädigen.

Polizeidienst und regionale Verkehrsmanagementzentralen sind entsprechend der zukünftigen Betriebsabschnitte der Nationalstrassen aufeinander abzustimmen.

Die Ausweitung der Bundeskompetenz auf den ruhenden Verkehr (Ausnahme Koordination Ausstellplätze für den Schwerverkehr) erscheint unverständlich. Unsinnig wäre es im Weiteren, wenn auch die technischen Anlagen von einer Zentrale aus bedient würden.. Die technische Komplexität, die Störanfälligkeit und die Risiken im Ereignisfall wären viel zu gross.

Kanton Schwyz Zustimmung, dass der Bund für das Verkehrsmanagement auf den National-

strassen zuständig sein soll. Die vorgeschlagene, zu starke zentralistische Lösung, bei der die lokalen regionalen Bedürfnisse lediglich in Form von Absprachen erfolgen könnten, wird abgelehnt. Damit würde insbesondere der Steuerung des Verkehrs in den hochbelasteten Agglomerationen ungenügend Rechnung getragen. Um die nationale und auch regionale Steuerung des Verkehrs wirkungsvoll vollziehen und damit die Funktionalität des Gesamtnetzes entsprechend optimieren zu können, wird empfohlen, das Verkehrsmanagement so aufzubauen, dass die effiziente nationale Verkehrsleitzentrale durch zusätzliche regionale Subzentralen (innerhalb der Vergabeeinheiten) ergänzt wird. Die SNS wird in diesem Zusammenhang abgelehnt.

Multimodale Beteiligung der Kantone an der Verkehrsinformation und am Verkehrsdatenverbund wird begrüsst; allerdings soll der Begriff "mulimodal" konkretisiert werden. Empfohlen wird eine einfache, kostengünstige und pragmatische Lösung.

Kanton Glarus Die nationale Verkehrslenkung inklusive Verkehrsinformation mit einer natio-

nalen Zentrale unter der Verantwortung des Bundes stellt den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen sicher. Die Verkehrsleitung und die Verkehrssteuerung erfolgt durch Ausbau bestehender und den Aufbau neuer regionaler Verkehrsmanagementzentralen unter der Verantwortung der Kantone und Regionen im Auftrag des Bundes. Die Trennung von Verkehrsmanagement und Enforcement ist für die Nationalstrassen umzusetzen. Die Aufwändungen für das Enforcement ist in Analogie zu den Schadenwehren durch den Bund zu entschädigen. VM-CH gehört zum Aufgabenbereich des Bundes und ist direkt unter die Verantwortung des ASTRA zu stellen.

Kanton Zug Die vorgeschlagene Kompetenzregelung ist zweckmässig. Da der Bund auch

auf anderen Strassen als Nationalstrassen Massnahmen zur Beeinflussung des Verkehrs ergreifen kann, die den Verkehr auf untergeordneten Strassen beeinflussen, sind auf konzeptioneller Ebene diese Massnahmen mit den Kantonen abzusprechen und deren Anliegen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist gesetzlich festzuhalten. Zudem sollen die Kosten für die Meldung von Daten an die Verkehrsmanagementzentrale durch die Kantone zu Lasten des Bundes gehen.

Canton de Fribourg Der Lösung wird grundsätzlich zugestimmt, da etliches Verbesserungspotenti-

al vorhanden ist. Die nationale Verkehrsmanagementzentrale soll aber nicht Aktivitäten auf lokaler Ebene entwickeln. Für lokale Ereignisse sind die mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten regionalen Zentren (in Verbindung mit der nationalen Zentrale) zuständig. Das Bestreben, einen nationalen Verkehrsdatenverbund zu errichten, verdient volle Unterstützung. Ein solcher Verbund ermöglicht es, eine umfassende und qualitativ hoch stehende Verkehrsinformationsdienstleistungen zu erbringen.

Der Kanton Fribourg geht davon aus, dass die Investitionskosten für den Verkehrsdatenverbund und die nationale Verkehrsmanagementzentrale ganz zu Lasten des Bundes gehen. Die Kosten sollen über das Nationalstrassenbudget und nicht über die LSVA abgerechnet werden. Die Kantone müssen nur für Leistungen, die ihre Strassen anbelangt bezahlen, alle Leistungen, die die Nationalstrassen betreffen, bleiben für den Kanton unentgeltlich.

Kanton Solothurn Grundsätzlich wie BPUK

Kanton Basel-Stadt wie BPUK

Kanton Basel- Anträge wie BPUK. Zudem sind im Rahmen der vorgesehenen Regulierungs-Landschaft massnahmen des Bundes Parkleitsysteme explizit auszuschliessen. Die poli-

zeilich betriebenen Verkehrsleitzentralen auf regionaler Ebene sollen beibehalten werden. Nur so kann eine effiziente Ereignisbewältigung eine Verbesserung der Verkehrsicherheit und der Verkehrsflüsse gewährleistet werden. Eine strikte Trennung in Betrieb und Enforcement lässt sich in der Praxis nicht bewerkstelligen und macht keinen Sinn. Die Polizeiorgane müssen, im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabenerfüllung, in die Lenkung und Steuerung des Verkehrs eingreifen können.

Kanton Schaffhausen wie BPUK

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