Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Fédération des Entre- Zustimmung zur Lösung Verkehrsinformation. Reglementation und Koordinatiprises Romandes on des Verkehrsmanagements ist Bundessache. Die Konzeption der Verkehrslenkung kann auf Bundesebene erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen. Die Verkehrsleitung und -steuerung muss auf regionaler Ebene durchgeführt werden. Die nationale Verkehrsmanagementzentrale kann die Schnittstellen zwischen National- und anderen Strassen,
dabei hat sie aber die Weisungen der betroffenen Regionen zu beachten. Die Regionen sind bei den Fahrtberechtigung umfassend mit einzubeziehen.
SVG Art. 57d Kanton Schaffhausen wie BPUK
Schweizerische Bau-, Eventuell könnte hier die Koordination und Förderung durch den Bund aufge-Planungs- und Um- nommen werden.
weltdirektorenkonfe-
renz
8.4. Hauptstrassen
Die Neuregelung der Globalbeiträge wird allgemein begrüsst; jedoch ist für die meisten Vernehmlasser eine Beurteilung der Massnahmen ohne genehmigten Sachplan Verkehr und ohne die Ergebnisse von „dopo avanti“ schwierig.
Für elf Kantone und die BPUK dürfte der Weg über die Aufnahme ins Nationalstrassennetz für die Realisierung von schwer finanzierbaren Einzelprojekten für Hauptstrassen mit kleineren und mittleren Verkehrsfrequenzen kaum offen stehen. Mit dem Kriterium "Verkehrsstärke" werden die Mittel vermehrt in die Kantone mit grossen Verkehrsmengen fliessen, die aber neu zusätzlich auch mit Mitteln für den Agglomerationsverkehr rechnen können. Der Verzicht auf die Unterstützung schwer finanzierbarer Einzelprojekte muss beim Schlüssel für die Verteilung der Globalbeiträge besser berücksichtigt werden. Eine spätere Veränderung zu Ungunsten der Hauptstrassen des im Rahmen der NFA-Überlegungen bestimmten Verteilschlüssels für die Globalbeiträge ist abzulehnen. Im Weiteren ist der Schlüssel für die Ausrichtung von Globalbeiträgen für die Hauptstrassen nach Vorliegen des Netzbeschlusses derart neu zu bestimmen, dass Höhenlage, Topographie, Kunstbauten, Verkehrsmengen usw. angemessen berücksichtigt werden, sodass für den gesamten Strassenbereich keine neuen Benachteiligungen entstehen.
BE und BS stimmen dem Verteilschlüssel zu; sie verlangen jedoch, dass genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden (5% der zweckgebundenen Einnahmen).
TI, GR und NE wünschen eine eigene Lösung für die schwer finanzierbaren Einzelobjekte. Gemäss GR und UR sollen die Alpenstrassen langfristig gesichert werden können.
Die CVP verlangt eine Abklärung, ob schwer finanzierbare Einzelobjekte, insbesondere Passstrassen, im Sachplan Verkehr einen besonderen Status erhalten könnten, der es den betroffenen Kantonen ermöglichen würde, für solche Vorhaben weiterhin Bundesgelder zu erhalten. Die SVP verlangt, dass Globalbeiträge aufgrund der tatsächlich anfallenden und in einer reinen Finanzrechnung auszuweisenden Kosten der Strasseninfrastruktur zu bemessen seien.
economiesuisse und der Arbeitgeberverband schlagen vor, nur die Verkehrsstärke zu berücksichtigen.
Die Verkehrsverbände stimmen der Neuregelung zu; der TCS schlägt als zusätzliches Kriterium die Verkehrssicherheit vor.
Tabelle 23 Anträge zum Bereich „Hauptstrassen“
BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge
MinVG Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.
Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.
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