Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

werden. Andernfalls muss bei der Festlegung des Schlüssels für die Verteilung der Globalbeiträge Hauptstrassen den Besonderheiten der Bergregionen besser Rechnung getragen werden.

Bei der Weiterbearbeitung des Sachplans Verkehr und des Vorhabens dopo avanti ist auf die Bedürfnisse der Berggebiete Rücksicht zu nehmen, insbesondere ist zu gewährleisten, dass die Alpenpässe langfristig gesichert werden.

Kanton Aargau Stossrichtung wird begrüsst. Es ist richtig, dass die Mittellandkantone, die weitaus

am meisten unter den Verkehrsproblemen zu leiden haben, durch das Kriterium der Fahrzeugdichte etwas besser gestellt werden. Vorbehalte bestehen dahingehend, dass die Festlegung der zur Verfügung stehenden Mittel derzeit nicht definiert ist. Auswirkungen des für den Kanton besseren und daher akzeptierbaren Verteilschlüssels können erst schlüssig beantwortet werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel bekannt sind. Zudem ist noch unbekannt, inwieweit aus den Mitteln für den Agglomerationsverkehr für besonders wichtige Projekte Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Falls eine Regelung von schwer finanzierbaren Einzelprojekten gefunden wird, darf dies nicht zu einem indirekten Finanzausgleich führen. Die Mittelsteuerung muss sich an klaren und restriktiven Kriterien orientieren.

Kanton Thurgau Eine Beurteilung der Massnahmen ist ohne genehmigten Sachplan Verkehr kaum

zu führen. Auch die Agglomerationsproblematik ist noch ungelöst. Der Weg über die Aufnahme ins Nationalstrassennetz für die Realisierung von schwer finanzierbaren Einzelprojekten dürfte für Hauptstrassen mit kleineren und mittleren Verkehrsfrequenzen kaum offen stehen. Der Verzicht auf die Unterstützung schwer finanzierbarer Einzelprojekte muss beim Schlüssel für die Verteilung der Globalbeiträge besser berücksichtigt werden. Eine spätere Veränderung des im Rahmen der NFA-Überlegungen bestimmten Verteilschlüssels für die Globalbeiträge ist abzulehnen. Die Festlegung der Strassenklassierungen im Sachplan und in den Netzbeschlüssen muss parallel zur NFA-Umsetzung abgeschlossen sein. Die Möglichkeit der Bundesmitfinanzierung von schwer finanzierbaren Einzelprojekten muss gesetzlich verankert sein. Die Hauptstrassenglobalbeiträge sind auf Stufe Kanton verbindlich zweckgebunden einzusetzen. Die Kann-Formulierung bei der Zweckbindung ist durch eine zwingendere Norm zu ersetzen.

Kanton Tessin Verweis auf Stellungnahme BPUK. Es soll eine Lösung für die schwer finanzierba-

ren Einzelprojekte nochmals gesucht werden. Es sind zudem die Ergebnisse des Sachplans Verkehrs abzuwarten.

Kanton Wallis Verweis auf BPUK

Canton de Neuchâtel Ohne genehmigten Sachplan Verkehr ist die angestrebte Lösung schwierig zur

beurteilen. Da der Kanton überdurchschnittlich viel für die Erstellung seiner Nationalstrassen und für die Vue des Alpes und Gorges de Seyon aufbringen musste, konnte er nicht alle Hauptstrassenprojekte zu günstigen Konditionen fertig stellen. Mit der NFA muss der Kanton sein Netz zu schwer zu tragenden Kosten erstellen. Die Beträge für Hauptstrassen und andere kantonale Strassen sollen aufgestockt werden (Hauptrassenbeiträge und nicht werkgebundene Beiträge). Eine Lösung für die schwer finanzierbaren Einzelobjekte soll rasch gefunden werden. Es wird weiter verlangt, dass die H 20 zur Nationalstrasse aufgewertet wird.

Canton de Genève Die Änderungen sind ohne genehmigten Sachplan Verkehr schwierig zu beurtei-

len. Mit dem Kriterium "Verkehrsstärke" werden die Mittel vermehrt in die Kantone mit grossen Verkehrsmengen fliessen, die aber neu zusätzlich auch mit Mitteln für den Agglomerationsverkehr rechnen können. Eine spätere Veränderung des im Rahmen der NFA-Überlegungen bestimmten Verteilschlüssels für die Globalbeiträge ist abzulehnen. Der Schlüssel für die Verteilung der Globalbeiträge

Hauptstrassen ist nach Vorliegen des Netzbeschlusses neu zu bestimmen. Es sollen gegenüber der Mittelverteilung, welche der NFA zu Grunde gelegt wurde, keine neuen Benachteiligungen entstehen. Der Kanton Genf begrüsst die vorgeschlagene Lösung betreffend Globalbeiträge.

Canton du Jura Verweis auf BPUK

Christlichdemokrati- Zustimmung zur Neuregelung. Es soll aber abgeklärt werden, ob schwer finansche Volkspartei zierbare Einzelobjekte (z. B. Passstrassen) im Sachplan Verkehr einen besonde-

ren Status erhalten könnten, der es den betroffenen Kantonen ermöglichen würde, für solche Vorhaben weiterhin um Bundesgelder zu ersuchen.

economiesuisse Die Hauptstrassen sollen in die alleinige Verantwortung der Kantone fallen, da nur

die Nationalstrassen nationale Wichtigkeit haben. Da aber die Verfassung eine Unterstützung durch den Bund erlaubt, erscheint die Lösung akzeptabel. Bei den Globalbeiträgen wird empfohlen, nur auf das Kriterium Verkehrsstärke abzustellen und die Kriterien Höhenlage und Strassenlänge fallenzulassen. Die Höhenlage wird bereits beim Lastenausgleich berücksichtigt. Die Verkehrsstärke ist das beste Kriterium, um die Wichtigkeit einer Strasse nachzuweisen.

Schweizerischer Schliesst sich Stellungnahme von economiesuisse an.

Arbeitgeberverband -

Union patronale

suisse

Automobil Club der Zustimmung. Der ACS wünscht, dass in allen Kantonen eine eigene Strassen-Schweiz rechnung geführt wird.

Touring Club Die Lösung Globalbeiträge wird begrüsst. Als zusätzliches Kriterium wird die Schweiz Verkehrssicherheit vorgeschlagen (gestützt auf eine europäische Studie, die 91

Abschnitte als erhöht gefährlich ansieht).

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