Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

Kanton Aargau Solange die definitive Dotierung nicht geregelt ist, kann keine abschliessende

Beurteilung vorgenommen werden.

Canton de Neuchâ- Mittel für nicht werkgebundene Beiträge sollten erhöht werden (vgl. Bem. zu Art. tel 13)

Schweizerischer Es ist eine Weiterleitungspflicht der Gelder an die Gemeinden vorzusehen.

Gemeindeverband

Schweizerische Die SVP lehnt die Neubemessung der nicht werkgebundenen Beiträge aufgrund Volkspartei eines Indikators "Strassenlasten" ab. Die Bemessung soll sich zwingend auf eine

Finanzrechnung stützen, die die tatsächlich anfallenden Kosten für Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur berücksichtigt.

economiesuisse Auf die nicht werkgebundenen Mittel soll verzichtet werden, weil die Aufgaben

allein durch die Kantone finanziert werden sollen. Die Beiträge des Bundes widersprechen dem Subsidiaritätsprinzip.

Schweizerischer Schliesst sich Stellungnahme von economiesuisse an.

Arbeitgeberverband

- Union patronale

suisse

Automobil Club der Neubemessung auf Grund des Indikators Strassenlasten wird als problematisch Schweiz erachtet. Die in der Schweiz praktizierte theoretische Strassenrechnung wird den

methodischen Anforderungen einer reinen Finanzierungsrechnung nicht gerecht. Sie enthält Kostenelemente, die bei den Finanzhaushalten der Kantone effektiv nicht anfallen bzw. die in der Vergangenheit bereits finanziert worden sind. Es muss deshalb zwingend auf eine Finanzrechnung abgestellt werden, die sich auf den jährlich anfallenden Ausgaben für Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur abstützt.

Touring Club wie ACS

Schweiz

Schweizerische Wesentlich ist, dass auch künftig 12% der Mineralölsteuereinnahmen für diese Bau-, Planungs- und Rubrik zur Verfügung stehen. Unter dieser Voraussetzung wird der Neugewich-Umweltdirektoren- tung zugestimmt. Die Beiträge an die Kantone werden aber durch den künftigen konferenz Netzbeschluss beeinflusst. Die Veränderungen beim Hauptstrassennetz dürfen

nicht dazu führen, dass der im Rahmen der NFA-Überlegungen erarbeitete Verteilschlüssel für die nicht werkgebundenen Beiträge für einige Kantone zu massgeblichen Nachteilen führt.

Vereinigung des Auch in Zukunft sollen mindestens 12 % der zweckgebundenen Strasseneinnah-Schweizerischen men für die nicht werkgebundenen Beiträge zur Verfügung stehen. Der Indikator Import- und Gross- Strassenlasten wird als problematisch erachtet. Die Bemessung soll sich zwinhandels gend auf eine Finanzrechnung stützen, die die tatsächlich anfallenden Kosten für

Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur berücksichtigt.

Schweizerischer Auch in Zukunft sollen mindestens 12 % der zweckgebundenen Strasseneinnah-Strassenverkehrs- men für die nicht werkgebundenen Beiträge zur Verfügung stehen. Der Indikator verband Strassenlasten wird als problematisch erachtet. Die Bemessung soll sich zwin-

gend auf eine Finanzrechnung stützen, die die tatsächlich anfallenden Kosten für Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur berücksichtigt.

Vereinigung Auch in Zukunft sollen mindestens 12 % der zweckgebundenen Strasseneinnah-Schweizer Automo- men für die nicht werkgebundenen Beiträge zur Verfügung stehen. Der Indikator bil-Importeure Strassenlasten wird als problematisch erachtet. Die Bemessung soll sich zwin-

gend auf eine Finanzrechnung stützen, die die tatsächlich anfallenden Kosten für Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur berücksichtigt.

MinVG Art. 34 Schweizerischer Ergänzung von Abs. 4: Die Kantone verwenden diese Beiträge für Strassenaufga-Abs. 4 Städteverband ben unter Berücksichtigung der Aufwendungen der Gemeinden.

MinVG Art. 35 economiesuisse Auf die Mittel an Kantone ohne Nationalstrassen soll verzichtet werden, weil diese

nicht NFA-kompatibel sind. Die Kantone mit Nationalstrassen erhalten keine Mittel mehr für die Nationalstrassen auf ihrem Gebiet, deshalb sollen auch Kantone ohne Nationalstrassen keine zusätzlichen Mittel mehr erhalten.

Schweizerischer Schliesst sich Stellungnahme von economiesuisse an.

Arbeitgeberverband

- Union patronale

suisse

MinVG Art. 35 Schweizerischer Ergänzung von Abs. 4: Die Kantone verwenden diese Beiträge für Strassenaufga-Abs. 4 Städteverband ben unter Berücksichtigung der Aufwendungen der Gemeinden.

8.7. Hochwasserschutz

Der Neuregelung im Bereich Hochwasserschutz wird grundsätzlich zugestimmt. Die Gebirgskantone Uri, Obwalden und Graubünden bemängeln allerdings, dass die tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel, die Höhe der Subventionssätze und die Kriterien bzw. Indikatoren für die Bestimmung der Globalbeiträge unbekannt seien. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass mit der Hürde für Projekte erster Priorität (bei einem Verhältnis von Schadenreduktion zu den Kosten bei > 5) die Realisierung von Hochwasserschutzvorhaben in Bergregionen erschwert oder sogar verunmöglicht wird. Dies aus zwei Gründen: Erstens sind Hoch-

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