Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr

Finanzierung von Umfahrungsstrassen oder Tramlinien in Städten und Agglomerationen laut neuem Art. 86 Abs. 3 Bst. bbis BV zulässig.

Schweizerischer Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme der VSIG.

Strassenverkehrs-

verband

Vereinigung Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme des Autogewerbe-

Schweizer Automo- Verbands der Schweiz.

bil-Importeure

umverkehR Schweiz Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme des VCS.

Ärztinnen und Ärzte Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf wird die Chance für eine gesundheitsverfür Umweltschutz trägliche Verkehrspolitik nicht genutzt; es wird sogar Fehlentwicklungen Vorschub

geleistet. Daher wird der Gesetzesentwurf abgelehnt und eine Neuformulierung des Kapitels "Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen in Agglomerationen" gefordert. Bei den externen Verkehrskosten weist die Strasse massiv höhere Kosten aus als der Schienenverkehr. Daher wird gefordert, auf den Ausbau für den motorisierten Strassenverkehr zu verzichten. Jede Kapazitätserweiterung hat eine Zunahme des Verkehrs und damit u.a. auch der gesundheitsschädigenden Feinstaubbelastung zu Folge.

Fussverkehr Wird die Förderung von Agglomerationen zur neuen Bundesaufgabe, so muss in Schweiz diesen Programmen automatisch Art. 88 BV über Fuss- und Wanderwege zur

Anwendung kommen. Das bedeutet, dass Agglomerationsprogramme, die den Fussverkehr nicht berücksichtigen, vom Bund nicht gefördert werden können.

Schweizerische Velo Das Engagement für den Langsamverkehr auch auf nationaler Ebene wird be-Konferenz grüsst; es wird zu einer zweckmässigeren und ausgewogeneren Mobilität beitra-

gen.

Es wird gewünscht, dass der Bund bei der Beurteilung der Agglomerationsprojekte sich selbst harte Kriterien vorgibt, welche zwingend vorschreiben, dass der Langsamverkehr mindestens im Anteil des Modalsplits berücksichtigt und ausgewiesen sein muss.

Pro Bahn Schweiz Es wird begrüsst, dass der Agglomerationsverkehr durch den Bund geregelt

werden soll. Begrüsst wird auch die Vorlage für die Schaffung eines Infrastrukturfonds. Damit sind in Zürich gute Erfahrungen gemacht worden.

Schweizer Touris- Die Unterstützung des Agglomerationsverkehrs wird ausdrücklich befürwortet. Die mus-Verband Schaffung des geplanten Infrastrukturfonds muss im Interesse der Aufrechterhal-

tung der Verkehrsinfrastruktur Priorität haben.

JungsozialistInnen Schliesst sich der Stellungnahme der SP Schweiz an.

Schweiz

Stadtrat Zürich Es ist zwar Sache der Kantone, den Agglomerationsverkehr geeignet zu organi-

sieren. Weil der Agglomerationsverkehr einerseits einen wichtigen Pfeiler der Agglomerationspolitik bildet und andererseits der öffentliche Verkehr und der Individualverkehr in Verbindung mit der Siedlungsentwicklung zu einer Einheit zusammenzuführen sind, wäre indessen eine adäquate Unterstützung des Bundes bei der Evaluation geeigneter Organisationsstrukturen für die Agglomerationsprogramme zu begrüssen (z.B. Wissenstransfer, Koordination, agglomerationsgrössenabhängige Standards usw.). Es ist wichtig, neben den strategischen und planerischen Funktionen auch operative Instrumente in eine Trägerschaft bzw. deren Aufgaben und Funktionen zu integrieren. Die optimale Vereinigung strategischer, politischer und fachspezifischer Interessen in einer Organisation setzen eine feingliedrige Struktur voraus, die von den Agglomerationen innert kurzer Frist erst noch zu entwickeln ist. Der Bund sollte deshalb vorhandene Agglomerationsprogramme, welche die sachlichen Voraussetzungen erfüllen,

nicht wegen einer noch nicht ausgereiften Organisationsstruktur aufschieben oder behindern. Im Sinne einer ergebnisorientierten Verkehrspolitik sollten die Agglomerationsprogramme ihre Chance wahrnehmen können und gegebenenfalls dazu animiert werden, vorhandene Potenziale in der regionalen Zusammenarbeit schrittweise zu entwickeln bzw. auszuschöpfen.

Vom Bund wird erwartet, dass er die Agglomerationsprogramme speditiv prüft, den Prozess der Agglomerationsbildung unterstützt und den Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen zum Durchbruch verhilft.

Stadtrat Winterthur Die Verkehrsprobleme sind auch in der Agglomeration Winterthur dringlich.

Gleichzeitig verfügen die meisten Agglomerationen (noch) nicht über geeignete Strukturen, um den Agglomerationsverkehr strategisch und operativ zu planen und zu lenken. Eine adäquate Unterstützung des Bundes bei der Evaluation geeigneter Organisationsstrukturen für die Agglomerationsprogramme würde deshalb begrüsst. Ferner wird erwartet, dass der Bund die Agglomerationsprogramme speditiv prüft, den Prozess der Agglomerationsbildung unterstützt und den Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen zum Durchbruch verhilft.

Fédération des Le nouveau règlement est approuvé.

Entreprises Roman-

des

MinVG Art. 3 Touring Club Le TCS approuve évidemment l'exclusion de toute subvention à l'exploitation.

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