Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 148Fedlex · Rapporto sui risultati
Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
MinVG Art. 3 Canton de Neuchâ- Il est salué que le projet ne prévoit pas de restriction quant au nombre des agglo-Abs. 3 tel mérations. La création de la nouvelle ordonnance relative à la LUMin (O sur le
financement du trafic d'agglomération) qui désignera les villes et agglomérations pour lesquelles un programme d'agglomération pourra être établi ne devrait cependant pas appliquer strictement la définition de l'Office fédéral de la statistique, mais devrait faciliter l'intégration de plusieurs agglomérations dans un seul et même organisme à l'image du projet de développement du Réseau urbain neuchâtelois (RUN) et de la réorganisation des transports publics d'agglomération (TRANSRUN).
Grüne Partei Die Revision von Art. 3 MinVG enthält mutmasslicherweise einen Fehler. Buch-Schweiz stabe c von Abs. 3, der heute 6 Unterziffern enthält, soll durch den Text "Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen" ersetzt werden. In Buchstabe d wird nur Ziffer 1 (von 2) revidiert und in Buchstabe e die Ziffer 1, die es zurzeit gar nicht gibt. Mit einer solchen Revision fielen u.a. die Beiträge an strassenverkehrsbedingte Umwelt- und Landschaftsschutzmassnahmen weg, wogegen der VCS heftig opponieren würde. Aus dem Schlussbericht (S. 96) ergibt sich jedoch, dass offenbar nach der Kommentierung der Buchstabe bbis zu Buchstabe c wurde und dadurch die folgenden Buchstaben nach hinten geschoben wurden. Deshalb wird davon ausgegangen, dass hierzu ein redaktioneller Fehler gemacht wurde.
Verkehrs-Club der Die Revision von Art. 3 MinVG enthält mutmasslicherweise einen Fehler. Buch-Schweiz stabe c von Abs. 3, der heute 6 Unterziffern enthält, soll durch den Text "Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen" ersetzt werden. In Buchstabe d wird nur Ziffer 1 (von 2) revidiert und in Buchstabe e die Ziffer 1, die es zurzeit gar nicht gibt. Mit einer solchen Revision fielen u.a. die Beiträge an strassenverkehrsbedingte Umwelt- und Landschaftsschutzmassnahmen weg, wogegen der VCS heftig opponieren würde. Aus dem Schlussbericht (S. 96) ergibt sich jedoch, dass offenbar nach der Kommentierung der Buchstabe bbis zu Buchstabe c wurde und dadurch die folgenden Buchstaben nach hinten geschoben wurden. Deshalb wird davon ausgegangen, dass hierzu ein redaktioneller Fehler gemacht wurde.
MinVG Art. 3 Kanton Zürich Es wird beantragt, dass die Verteilung der Gelder für Massnahmen zur Verbesse-Abs. 3 Bst. c rung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen nach deren Ver-
kehrsaufkommen vorgenommen wird.
Grüne Partei "c. Beiträge an Investitionen des öffentlichen Verkehrs auf Strasse und Schiene Schweiz sowie des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen;"
Der Bund soll sich auf die Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen konzentrieren, da alles andere zur weiteren Verschärfung der Probleme beiträgt. Zudem ist das die von der Mehrheit gewünschte Politik.
Schweizerischer "Beiträge an Investitionen des öffentlichen Verkehrs auf Strasse und Schiene Gewerkschaftsbund sowie des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen;"
In dieser Weise sollte das Wort Verkehrsinfrastruktur durchgehend durch den vorgeschlagenen Wortlaut abgeändert werden.
Verkehrs-Club der Es wird vorgeschlagen, dass sich der Bund auf die Förderung des öffentlichen Schweiz Verkehrs und des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen konzentriert. Alles andere trägt zur weiteren Verschärfung der Probleme bei. Deshalb soll Art. 3 Abs. 3 Bst. c MinVG neu wie folgt lauten: "Beiträge an Investitionen des öffentlichen Verkehrs auf Strasse und Schiene sowie des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen;".
Schweizerischer Die Formulierung soll neu lauten: "Beiträge an Investitionen des öffentlichen Eisenbahn- und Verkehrs auf Strasse und Schiene sowie des Langsamverkehrs in Städten und Verkehrspersonal- Agglomerationen."
Verband
Schweizerische Velo Die Neuregelung wird sehr begrüsst.
Konferenz
MinVG Art. 3 Kanton Schaffhau- Stimmt der Neuregelung zu.
Abs. 3 Bst. d sen
MinVG Art. 4 Grüne Partei Folgende Änderung wird beantragt:
Abs. 3bis Schweiz "Der Anteil der Beiträge an Investitionen des öffentlichen Verkehrs sowie des
Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen bemisst sich nach den Erfordernissen der Mehrjahresprogramme, die der Bundesrat nach Anhörung der Kantone festlegt."
Die Ausrichtung der Beiträge an Mehrjahresprogramme wird begrüsst.
Christlich-soziale Der Absatz soll neu lauten: "Der Anteil der Beiträge an Investitionen des öffentli-Partei Schweiz chen Verkehrs sowie des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen bemisst sich nach den Erfordernissen der Mehrjahresprogramme, die der Bundesrat nach Anhörung der Kantone festlegt."
Verkehrs-Club der Es wird vorgeschlagen, dass sich der Bund auf die Förderung des öffentlichen Schweiz Verkehrs und des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen konzentriert. Alles andere trägt zur weiteren Verschärfung der Probleme bei. Deshalb soll Art. 4 Abs. 3bis MinVG neu wie folgt lauten: "Der Anteil der Beiträge an Investitionen des öffentlichen Verkehrs sowie des Langsamverkehrs in Städten und Agglomerationen bemisst sich nach den Erfordernissen der Mehrjahresprogramme, die der Bundesrat nach Anhörung der Kantone festlegt."