Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 152Fedlex · Rapporto sui risultati
Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Verkehrs-Club der Art. 17b Abs. 1 MinVG soll neu wie folgt lauten: " Beiträge des Bundes werden für Schweiz Investitionen in den Betrieb und Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs auf Schiene und Strasse sowie auch des Langsamverkehrs ausgerichtet."
Begründung: Die Beschränkung auf Investitionsbeiträge wird akzeptiert. Allerdings sollen nicht nur Investitionen in Infrastrukturen, sondern auch in Betriebsmittel gefördert werden. Dadurch können die zur Verfügung stehenden Mittel auch in kleineren Agglomerationen eine maximale Wirkung erzielen, welche diesbezüglich einen grossen Aufholbedarf haben. Damit kann auch der öffentliche Verkehr auf der Strasse (der einen geringeren Infrastrukturbedarf hat als der Schienenverkehr) besser gefördert werden.
Schweizerischer Die Infrastrukturen für den öffentlichen Verkehr und den Schienenverkehr im Eisenbahn- und besonderen sowie den Langsamverkehr sollen prioritär ausgebaut werden und Verkehrspersonal- demzufolge auch mehr Mittel erhalten als der Strassenverkehr.
Verband Neue Formulierung: "Beiträge des Bundes werden prioritär für den Ausbau der Infrastruktur zugunsten des Schienenverkehrs sowie des Langsamverkehrs ausgerichtet."
Schweizerische Velo Stimmt der Neuregelung zu. In Abs. 1 wird eine Präzisierung vorgeschlagen:
Konferenz "Beiträge des Bundes werden für den Ausbau und die Umgestaltung der Infrastruktur (...) ausgerichtet."
Begründung: Damit wird deutlich gemacht, dass der Umbau ebenso wie der Ausbau mitfinanziert wird. Im Agglomerationsverkehr braucht es häufig Lösungen, welche mit dem vorhandenen, nicht erweiterbaren Platz zurecht kommen müssen. Daher ist es zwingend notwendig, dass die Umgestaltung zur besseren Nutzung dem Ausbau gleichgesetzt wird.
MinVG Art. 17b Schweizerische Velo Stimmt der Neuregelung zu.
Abs. 2 Konferenz
Fédération des La reconnaissance d'agglomérations transfrontalières, qui concerne surtout Bâle, Entreprises Roman- Genève et le Sottoceneri, paraît opportune.
des
MinVG Art. 17b Kanton Basel- Es sollen auch Betriebsbeiträge aus dem Verkehrsfonds "dopo-avanti" entrichtet Abs. 3 Landschaft werden.
MinVG Art. 17c Sozialdemokratische Bei den Voraussetzungen an die Agglomerationsprogramme soll die Priorität bei
Partei der Schweiz Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs liegen.
Schweizerischer Stimmt der Neuregelung zu.
Gewerkschaftsbund
Schweizerischer Bei den Voraussetzungen an die Agglomerationsprogramme soll die Priorität bei Eisenbahn- und Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs Verkehrspersonal- liegen.
Verband
Schweizerische Velo Stimmt der Neuregelung zu.
Konferenz
MinVG Art. 17c Kanton Basel-Stadt Es wird gewünscht, dass die präzisere Formulierung "Konzentration der Sied-Bst. a lungsentwicklung auf ausreichend mit dem öffentlichen Verkehr erschlossene
Gebiete" in den Gesetzestext Eingang findet, statt nur "Einbindung in die Siedlungsentwicklung".
MinVG Art. 17c Grüne Partei Folgende Änderung wird beantragt:
Bst. c Schweiz "c. das Agglomerationsprogramm eine günstige Wirkung auf Umwelt, Gesellschaft
und Wirtschaft aufweist."
Verkehrs-Club der Art. 17c Bst. c MinVG soll neu wie folgt lauten: "das Agglomerationsprogramm Schweiz eine günstige Wirkung auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft aufweist."
MinVG Art. 17d Schweizerischer Es wird davon ausgegangen, dass die Darlegung und Prüfung der Wirkungsziele
Städteverband auf eine möglichst einfache Weise und ohne allzu grossen administrativen Aufwand abgewickelt werden kann.
Schweizerische Vorschlag für Art. 17d MinVG:
Volkspartei
Abs.2: "Die Beiträge richten sich nach dem Verhältnis zwischen dem finanziellen Aufwand und den folgenden Wirkungszielen:
a. bedürfnisgerechtere Ausgestaltung des Verkehrssystems,
b. mehr Siedlungsentwicklung nach innen,
c. weniger Lärm- und Luftimmissionen sowie Ressourcenverbrauch,"
Bst. d ist zu streichen.
Abs. 3: "Den Vorrang haben Beiträge an Agglomerationsprogramme, die zur bedürfnisgerechten Lösung der tatsächlich vorhandenen Verkehrsprobleme beitragen."
Christlich-soziale Stimmt der Neuregelung zu.
Partei Schweiz
Schweizerischer Stimmt der Neuregelung zu.
Gewerkschaftsbund
Schweizerische Velo Stimmt der Neuregelung zu.
Konferenz
MinVG Art. 17d Grüne Partei Stimmt der Neuregelung zu.
Abs. 1 Schweiz