Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Automobil Club der Zustimmung zur Lösung Verkehrstrennungsmassnahmen.
Schweiz
Informationsdienst- Endgültige Aufhebung des Subventionstatbestandes Niveauübergänge kann stelle für den öffent- akzeptiert werden.
lichen Verkehr
Verband öffentlicher Artikel 37f Abs. 1 der Eisenbahnverordnung ist wie folgt zu ändern: Die Kantone Verkehr - Union des sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bahnübergänge, die dieser Verordnung transports publics - nicht entsprechen, aufgehoben oder bis spätestens 31. Dezember 2014 ange-Unione dei trasporti passt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bahnübergänge auch pubblici wirklich saniert werden.
Schweizerische Die BPUK stimmt der Neuregelung betreffend Verkehrstrennung zu.
Bau-, Planungs- und
Umweltdirektoren-
konferenz
Konferenz der kan- Die Neuregelung bei den Niveauübergängen kann akzeptiert werden.
tonalen Direktoren
des öffentlichen
Verkehrs
Schweizerischer Zustimmung zur Änderung bei den Verkehrstrennungsmassnahmen.
Strassenverkehrs-
verband
Vereinigung Zustimmung zur Änderung bei den Verkehrstrennungsmassnahmen.
Schweizer Automo-
bil-Importeure
8.10. Regionalverkehr
Gemäss Art. 53 Abs. 2 EBG soll die Finanzkraft der einzelnen Kantone bei den Berechnungen der Abgeltungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Regelung entspricht den Grundideen der NFA und wird von verschiedenen Vernehmlassern begrüsst. Mehrere Kantone zeigen sich überdies einverstanden mit der Beibehaltung der strukturellen Voraussetzungen als Bemessungskriterium für die Abgeltung, währenddem sich eine klare Minderheit der Kantone gegen eine solche Berücksichtigung ausspricht. Ferner wird in diesem Zusammenhang mehrmals darauf hingewiesen, dass die Neuberechnung der Abgeltung eine politische Frage darstellt. Diese sei – unter Einbezug der Kantone – offen zu legen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Hinweis, dass die Kantone schliesslich wissen müssten, welche Belastungen auf sie zukommen werden bzw. welche Beiträge der Bund auf welcher Grundlage zahlen wird.
Verschiedentlich wird es als richtig erachtet, die Bahnreform II vollständig aus der Vorlage der NFA auszuklammern und separat zu regeln.
Einige Vernehmlassungsteilnehmer fordern, dass die neue Aufgabenteilung auf keinen Fall zu einem Abbau des öffentlichen Verkehrs (vor allem in den Berg- und Randregionen) führen darf.
Tabelle 29 Anträge zum Bereich „Regionalverkehr“
BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge
Kanton Graubünden Es wird beantragt, dass ein allfälliger Verzicht auf die Rückerstattung der Mineral-
ölsteuer an die Transportunternehmungen in der Globalbilanz Berücksichtigung finden muss. Beim regionalen Personenverkehr kommt es durch den im EP04 vorgesehenen Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Transportunternehmungen (TU) zu einer Lastenverschiebung in der Globalbilanz. Die TU werden mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sein, die fehlende Rückerstattung durch Rationalisierungsmassnahmen zu kompensieren, wie dies im Vernehmlassungsbericht des Bundes postuliert wird. Die Kompensation wird entweder durch Leistungsabbau erfolgen oder die Kantone werden die höheren ungedeckten Kosten übernehmen müssen. Diese einseitige Sparmassnahme des Bundes beeinträchtigt die Ausgangslage der Kantone beim Übergang zur NFA und wird so nicht akzeptiert.