Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit
Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Art.14 IVG soll in der heutigen Version beibehalten werden.
ausgleich Begründung: Es wird nicht bestritten, dass die pädagogisch-therapeutischen
Massnahmen künftig Sache der Kantone sein sollen. Es wird jedoch nicht akzeptiert, dass bei dieser Gelegenheit versucht wird einen Teil der medizinischen Massnahmen aus dem Leistungsbereich der IV zu kippen. Die NFA werde dadurch für einen Leistungsabbau missbraucht. Wird ein Abbau der medizinischen Massnahmen geplant, soll dieser im Rahmen der 5. IVG-Revision diskutiert werden.
Pro Infirmis Schweiz Der Artikel soll nicht geändert werden. Logopädische und psychomotorische
Therapien werden im Schlussbericht auf pädagogisch-therapeutische Massnahmen reduziert. Das ist nur bedingt richtig, werden diese Therapien doch vom BSV selbst richtigerweise auch als medizinische Massnahmen verstanden. Diese Therapien können daher nicht im Zusammenhang mit der Kantonalisierung der Schulung behinderter Kinder in der IV gestrichen werden.
Dachorganisationen- Der Artikel 14 IVG soll in der aktuellen Fassung beibehalten werden.
konferenz der priva- Begründung: Es wird nicht akzeptiert, dass der Bundesrat versucht, einen Teil ten Behindertenhilfe der medizinischen Massnahmen aus dem Leistungsbereich der IV zu kippen.
Damit werde die NFA für einen Leistungsabbau missbraucht. Wird ein Abbau der medizinischen Massnahmen geplant, soll dieser im Rahmen der 5. IVG-Revision diskutiert werden.
Bezüglich der Logopädie und der Psychomotorik wird in den Erläuterungen behauptet, dass diese im Rahmen der IV als pädagogisch-therapeutische Massnahmen gelte. Dies trifft nicht zu. Die Psychomotoriktherapie wird heute auch medizinische Massnahmen gewährt. Deshalb ist es nicht ersichtlich, weshalb die IV zwar die ärztlichen Leistungen übernehmen soll, die vom Arzt angeordneten Therapien dann aber von der Krankenversicherung zu finanzieren ist. Eine solche Vermischung der Zuständigkeiten widerspricht einer klaren Aufgabenteilung und hat mit der NFA nichts zu tun.
Schweizerische Die Frage der Anerkennung von Logopädie- und Psychomotoriktherapien als Konferenz der kan- medizinische Massnahme muss aufmerksam verfolgt werden. Gegebenenfalls ist tonalen Erziehungs- die explizite Festlegung klarer Bestimmungen notwendig.
direktoren
Insieme / Schweize- Art. 14 IVG soll in der heutigen Version beibehalten werden.
rische Elternvereini- Begründung: Es wird nicht akzeptiert, dass der Bundesrat mit der Änderung von gung für Menschen Art. 14 IVG versucht einen Teil der medizinischen Massnahmen aus dem Leismit geistiger Behin- tungsbereich der IV zu kippen. Damit würde die NFA für einen Leistungsabbau derung missbraucht, der in keiner Weise vorgegeben ist. Tatsache ist, dass die medizini-
schen Massnahmen der IV in keinem Moment Gegenstand der NFA gewesen sind. Wenn ein Abbau der medizinischen Massnahmen geplant ist, soll dieser im Rahmen der 5. IVG-Revision vorgeschlagen und in diesem Kontext diskutiert werden und nicht anlässlich der Ausführungsgesetzgebung zur NFA.
Fachverband Sozial- Art.14 IVG soll in der heutigen Version beibehalten werden.
und Heilpädagogik Begründung: Es wird nicht bestritten, dass die pädagogisch-therapeutischen
Massnahmen künftig Sache der Kantone sein sollten. Es wird jedoch nicht akzeptiert, dass bei dieser Gelegenheit versucht wird einen Teil der medizinischen Massnahmen aus dem Leistungsbereich der IV zu kippen. Die NFA werde dadurch für einen Leistungsabbau missbraucht. Wird ein Abbau der medizinischen Massnahmen geplant, soll dieser im Rahmen der 5. IVG-Revision diskutiert werden.
Konferenz der Ver- Es wird die Beibehaltung von Art. 14 IVG in der geltenden Formulierung beaneinigungen von tragt.
Eltern behinderter Begründung: In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass Logopädie und Psy-Kinder chomotorik im Rahmen der IV generell als pädagogisch-therapeutische Mass-
nahmen gelten würden. Dies trifft nicht zu: Die Psychomotorik wird bspw. sowohl unter dem Titel pädagogisch-therapeutischer Massnahmen wie auch unter dem Titel medizinischer Massnahmen gewährt. Es ist demnach nicht akzeptabel, dass unter dem Vorwand der NFA-Aufgabenteilung beantragt wird, IV-Leistungen für medizinische Massnahmen abzubauen. Wenn ein Abbau der medizinischen Massnahmen geplant ist, soll dieser im Rahmen der 5. IVG-Revision vorgeschlagen und in diesem Kontext diskutiert werden und nicht im Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzgebung zur NFA.
Stadtrat Winterthur Psychomotoriktherapie gehört aktuell zu den medizinisch-therapeutischen Mass-
nahmen und wäre daher von der NFA nicht betroffen. Möglicherweise wird sich die IV jedoch auch hier zurückziehen.
IVG Art. 19 Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Zug Stimmt der Neuregelung zu.
Kanton Solothurn Stimmt der Neuregelung zu.
Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung zu.
Partei der Schweiz
IG Sozialer Finanz- Handlungsbedarf für die Kantone: Sicherstellung von: Anspruch auf Sonderschuausgleich lung und Leistungen für die Sonderschulung gemäss IVG während der Über-
gangsfrist durch die Kantone.