Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 256Fedlex · Rapporto sui risultati
Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit
f) sind praktisch keine Mehrkosten für Diät zu erwarten, sind doch entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden.
Kanton Nidwalden Künftig soll auf die Vergütung besonderer Diätkosten über die EL verzichtet
werden.
Kanton Glarus Es wird beantragt, dass künftig auf die Vergütung besonderer Diätkosten über
die EL verzichtet wird. Abgesehen von den Kostenbeteiligungen nach KVG sind keine Mehrkosten für Diät zu erwarten, sind doch entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden.
Kanton Zug Künftig ist auf die Vergütung besonderer Diätkosten über die EL zu verzichten,
da entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden sind. Canton de Fribourg Le remboursement de frais liés à un régime alimentaire particulier (alinéa 1,
lettre c) ne se justifie plus de nos jours. Le fait de suivre un régime alimentaire particulier n'entraîne en effet pratiquement plus de frais supplémentaire, l'offre en produits diététiques appropriés et à des prix comparables aux autres produits étant suffisante aujourd'hui.
Kanton Solothurn Künftig ist auf die Vergütung besonderer Diätkosten über die EL zu verzichten,
da entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden sind. Kanton Basel- Es wird beantragt, dass künftig auf die Vergütung besonderer Diätkosten über Landschaft die EL verzichtet wird. Abgesehen von den Kostenbeteiligungen nach KVG (Bst.
f) sind praktisch keine Mehrkosten für Diät zu erwarten, sind doch entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden.
Kanton Appenzell Künftig ist auf die Vergütung besonderer Diätkosten über die EL zu verzichten, Ausserrhoden da entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden sind. Kanton Appenzell Es wird beantragt, dass künftig auf die Vergütung besonderer Diätkosten über Innerrhoden die EL verzichtet wird. Abgesehen von den Kostenbeteiligungen nach KVG (Bst.
f) sind praktisch keine Mehrkosten für Diät zu erwarten, sind doch entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden. Art. 14 Abs. 1 Bst. c ELG ist deshalb zu streichen.
Kanton St.Gallen Auf die Vergütung von Kosten für Diäten soll verzichtet werden. Den Betroffenen
würden kaum Mehrkosten entstehen.
Kanton Graubünden Künftig sollte auf die Vergütung besonderer Diätkosten über die EL verzichtet
werden. Abgesehen von Kostenbeteiligungen nach KVG (Buchstabe f) sind praktisch keine Mehrkosten für Diät zu erwarten, sind doch entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden.
Konferenz der kan- Künftig ist auf die Vergütung besonderer Diätkosten über die EL zu verzichten, tonalen Ausgleichs- da entsprechende Lebensmittel heute im allgemeinen Angebot zu finden sind. kassen
ELG Art. 14 Abs. 1 IG Sozialer Finanz- ELG Art. 14 Abs. 1 Bst. g: Die Kantone vergüten ... entstandene Kosten für: g. Bst. g ausgleich Ärztlich angeordnete Erholungs- und Badekuren.
Begründung: Es erscheint zwingend, dass zur Sicherstellung einer gesamtschweizerisch einigermassen einheitlichen Vergütungspraxis wenigstens der grobe Leistungskatalog des heutigen Gesetzes übernommen wird. Dieser ist noch durch einen weiteren Buchstaben zu ergänzen, welcher die Vergütung von Erholungs- und Badekuren festschreibt. Dies wird seit je her im Rahmen der EL unter gewissen Voraussetzungen vergütet.
ELG Art. 14 Abs. 2 Kanton Bern Es wird beantragt, dass dieser Artikel gestrichen wird. Stattdessen soll dem
Bundesrat die Kompetenz eingeräumt werden, die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten auf Verordnungsstufe zu regeln - analog der heutigen ELKV.
Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis, dass mit Artikel 14 Absatz 2 ELG die Festlegung gewisser Standards für eine gesamtschweizerisch einheitliche Vergütungspraxis (vgl. Schlussbericht S. 142 und 148) nicht erreicht wird, weil die Kantone unbestimmte, auf Bundesebene festgelegte Rechtsbegriffe ausfüllen müssen. Wenn jeder Kanton selber definieren würde, was unter einer wirtschaftlichen und zweckmässigen Leistungserbringung zu verstehen ist, könnte dies zu unhaltbaren Verletzungen des Gleichheitsgebots führen.
Kanton Solothurn Es wird gefordert, dass die kantonal definierten Beschränkungen für die jährliche
Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten die heutigen bundesrechtlichen Plafonds nicht unterschreiten dürfen.
Vereinigung aktiver Par sa formulation, cet alinéa permet aux cantons de procéder à toutes les Senioren- und restrictions sur les remboursements de frais prévus à l’alinéa 1, ceci indépen-Selbsthilfe- damment de la considération des montants maximaux déterminés par les can-Organisationen der tons pour les frais remboursables, deuxième composante de la PC. Cet alinéa Schweiz permet en effet aux cantons de décider de ne pas entrer en matière sur le rem-
boursement de certaines prestations prévues à l’alinéa 1, non pour des raisons de respect des coûts maximaux fixés, mais pour une raison d’évaluation de la nécessité de la prestation qui pourrait simplement être considérée comme hors des « limites d’une fourniture économique et adéquate ». Cette trop large marge de manœuvre laissée aux cantons pourrait les amener à supprimer le remboursement de frais même « s’ils sont dûment établis », selon l’alinéa 1. La FARES demande la suppression de cet alinéa 2.
ELG Art. 14 Abs. 3 Curaviva - Verband Die vorgenommene Festlegung von Höchstbeträgen für die Vergütung von Heime und Institutio- Krankheits- und Behinderungskosten, welche die Kantone nicht unterschreiten nen Schweiz dürfen, wird ausdrücklich begrüsst. Insbesondere ist der Wille des Gesetzge-
bers, wie er im Rahmen der 4. IVG-Revision zum Ausdruck gekommen ist, zu respektieren: Er darf nicht nachträglich im Rahmen der vorliegenden Revision