Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 134Fedlex · Rapporto sui risultati
Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de la loi sur l'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie
Art. 1 : Pour l'annee 2005, les subventions federales se montent a 2384
millions de francs. (arrete federal inchange)
Art. 2 : Pour les annees 2006 a 2008, les subventions allouees par la
Confederation aux cantons seront adaptees a l'evolution annuelle des
couts de l'assurance obligatoire des soins. (texte du projet de conciliation,
2eme revision de la LAMal)
Art. 3: L'arrete n'est pas soumis au referendum.
88 Es sind Ressourcen in dem Mass zur Verfügung zu stellen, damit das SGB/USS Sozialziel auch wirklich erreicht wird. Ein Sozialziel nützt nichts, wenn die
Mittel nicht vorhanden sind. Deshalb beantragen wir einen Verzicht auf
die PlafonierunQ der dafür zur Verfüauna Qestellten Mittel.
88 Ohne dass uns konkret aufgezeigt wird; wo die zusätzlichen Mittel, die für SGV/USAM die Prämienvergünstigungen eingesetzt werden sollen, eingespart werden
können, erachten wir die geplante Steigerungsrate von 3 % als zu hoch.
Den entsprechenden Bundesbeschluss lehnen wir in dieser Form ab.
88 Den Artikel 1 mit Ziffern a- d vollständig neu formulieren. Dazu schlagen SAGV wir folgenden Wortlaut vor: "Der Bundesbeitrag des Jahres 2004 im
Betraae von Millionen CHF 2349 ailt auch für die Jahre bis und mit 2008."
88 Wir fordern den Artikel 1 mit Ziffern a-d vollständig neu zu formulieren economie- und schlagen hierzu folgenden Wortlaut vor: "Der Bundesbeitrag des suisse Jahres 2004 im Betrage von Millionen CHF 2349 gilt auch für die Jahre
bis und mit 2008.".
88 Wir bezweifeln zudem, dass sich das anvisierte Sozialziel mit einer Erhö- Pro Senechung der Bundessubventionen von lediglich 200 Millionen Franken im tute Jahr 2005 sowie einer jährlichen Erhöhung von drei Prozent in den fol-
aenden drei Jahren erreichen lässt
88 Die einmalige Erhöhung der Bundessubventionen um 200 Mio. Franken Pro Juventuim Jahr des lnkrafttretens und die anschliessende jährliche Erhöhung von te 3% ist ungenügend. Sie wird bei einem fortgesetzten Kostenanstieg im
Gesundheitswesen und einer Zunahme des Kreises der Anspruchsbe-
rechtigten zu steigenden durchschnittlichen effektiven Prämien nach Prä-
mienverbilligung führen und damit zu einer Aufweichung des Sozialziels,
ausser die Kantone erhöhen ihren Anteil an der Prämienverbilligung
überdurchschnittlich, was unrealistisch erscheint. Der Begleitbericht sei-
ber weist deutlich auf die Finanzierungslücke hin. Während zum Beispiel
für das Jahr 2005 die maximalen Bundes- und Kantonsbeiträge bei 3,876
Milliarden Franken festgelegt werden, wird als Subventionsbedarf für die-
ses Jahr gemäss Modell 4,252 Milliarden ermittelt. Die Lücke steigt bis in
Jahr 2008 auf über 1 Mrd. Franken, die die Kantone über eine Manipula-
tion der Einkommensgruppen und der Höchstgrenze der Anspruchsbe-
rechtigung einsparen müssen. Wir beantragen, die Bundessubventionen
auf den gemäss Seite 17 des Begleitberichts effektiv nötigen Bedarf zu
erhöhen
88 Les subsides de la Confederation prevus pour les prochaines annees MPF nous paraissent nettement insuffisants par rapport au nombre croissant
des avants-droits et des auamentations constantes des orimes.