Rapport sur les résultats

Consultation 2004/8: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 1 · 145 pages

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de la loi sur l'assurance-maladie et

modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie

Art. 1 : Pour l'annee 2005, les subventions federales se montent a 2384

millions de francs. (arrete federal inchange)

Art. 2 : Pour les annees 2006 a 2008, les subventions allouees par la

Confederation aux cantons seront adaptees a l'evolution annuelle des

couts de l'assurance obligatoire des soins. (texte du projet de conciliation,

2eme revision de la LAMal)

Art. 3: L'arrete n'est pas soumis au referendum.

88 Es sind Ressourcen in dem Mass zur Verfügung zu stellen, damit das SGB/USS Sozialziel auch wirklich erreicht wird. Ein Sozialziel nützt nichts, wenn die

Mittel nicht vorhanden sind. Deshalb beantragen wir einen Verzicht auf

die PlafonierunQ der dafür zur Verfüauna Qestellten Mittel.

88 Ohne dass uns konkret aufgezeigt wird; wo die zusätzlichen Mittel, die für SGV/USAM die Prämienvergünstigungen eingesetzt werden sollen, eingespart werden

können, erachten wir die geplante Steigerungsrate von 3 % als zu hoch.

Den entsprechenden Bundesbeschluss lehnen wir in dieser Form ab.

88 Den Artikel 1 mit Ziffern a- d vollständig neu formulieren. Dazu schlagen SAGV wir folgenden Wortlaut vor: "Der Bundesbeitrag des Jahres 2004 im

Betraae von Millionen CHF 2349 ailt auch für die Jahre bis und mit 2008."

88 Wir fordern den Artikel 1 mit Ziffern a-d vollständig neu zu formulieren economie- und schlagen hierzu folgenden Wortlaut vor: "Der Bundesbeitrag des suisse Jahres 2004 im Betrage von Millionen CHF 2349 gilt auch für die Jahre

bis und mit 2008.".

88 Wir bezweifeln zudem, dass sich das anvisierte Sozialziel mit einer Erhö- Pro Senechung der Bundessubventionen von lediglich 200 Millionen Franken im tute Jahr 2005 sowie einer jährlichen Erhöhung von drei Prozent in den fol-

aenden drei Jahren erreichen lässt

88 Die einmalige Erhöhung der Bundessubventionen um 200 Mio. Franken Pro Juventuim Jahr des lnkrafttretens und die anschliessende jährliche Erhöhung von te 3% ist ungenügend. Sie wird bei einem fortgesetzten Kostenanstieg im

Gesundheitswesen und einer Zunahme des Kreises der Anspruchsbe-

rechtigten zu steigenden durchschnittlichen effektiven Prämien nach Prä-

mienverbilligung führen und damit zu einer Aufweichung des Sozialziels,

ausser die Kantone erhöhen ihren Anteil an der Prämienverbilligung

überdurchschnittlich, was unrealistisch erscheint. Der Begleitbericht sei-

ber weist deutlich auf die Finanzierungslücke hin. Während zum Beispiel

für das Jahr 2005 die maximalen Bundes- und Kantonsbeiträge bei 3,876

Milliarden Franken festgelegt werden, wird als Subventionsbedarf für die-

ses Jahr gemäss Modell 4,252 Milliarden ermittelt. Die Lücke steigt bis in

Jahr 2008 auf über 1 Mrd. Franken, die die Kantone über eine Manipula-

tion der Einkommensgruppen und der Höchstgrenze der Anspruchsbe-

rechtigung einsparen müssen. Wir beantragen, die Bundessubventionen

auf den gemäss Seite 17 des Begleitberichts effektiv nötigen Bedarf zu

erhöhen

88 Les subsides de la Confederation prevus pour les prochaines annees MPF nous paraissent nettement insuffisants par rapport au nombre croissant

des avants-droits et des auamentations constantes des orimes.