Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de Ja loi sur l'assurance-maladie et
modification de /'ordonnance sur /'assurance-maladie
64 Die Erhöhung des Selbstbehaltes erweckt grösste Bedenken, sie könnte GELIKO, allenfalls zur Not akzeptiert werden, wenn SAEB
- der maximale jährliche Selbstbehalt von 700 Franken im Gesetz veran-
kert wird;
- auf die Erhöhung bei Kindern verzichtet wird;
- die Kompetenz des Bundesrates, höhere Kostenbeteiligungen vorzu-
sehen, gestrichen wird.
64 Lehnt eine Erhöhung der Kostenbeteiligung ab. Beantragt, für Kinder und Pro
Juqendliche keine Kostenbeteiliqunq zu erheben. Juventute 64 S'oppose a l'augmentation de la quote-part. Lorsqu'un assure n'a pas les MPF
moyens de prendre en charge la participation aux coüts , celle-ci devrait
etre prise en campte par les subsides cantonaux.
S'oppose a l'augmentation de la quote-part. Bureau fed. de la consommation, Com. cons . Est pour l'augmentation de la quote-part. Mais il apparait indispensable M.Girard, d'insister sur l'importance d'un reel dialoque entre le medecin et l'assure. Orny
64 S'oppose a l'augmentation de la quote-part. VASOS/
FARES
64 Stimmt der Erhöhung des Selbstbehaltes nur zu, wenn der jährliche SDG/ASD Höchstbetrag von 700 Franken beibehalten wird.
64 Begrüsst die Erhöhung des Selbstbehaltes. HMO Schlägt vor, den Selbstbehalt auch für Leistungen, die von bestimmten Gesundheits Leistungserbringern erbracht werden, zu flexibilisieren und einen neuen plan
Abs. 9 vorzusehen:
„Versicherer können den Selbstbehalt für Leistungen herabsetzen, die
von Leistungserbringern erbracht werden, mit denen sie
Zusammenarbeitsverträge abgeschlossen haben. Diese Verträge
umfassen Massnahmen der Kostensteuerung oder der
Qualitätssicherung. Der Bundesrat kann die Leistungen, bei denen der
Selbstbehalt reduziert werden kann, und die Reduktionsfaktoren näher
64 ~fützt die Kostenbeteiliqunq des Patienten. SVPC/ASPC