Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de Ja loi sur /'assurance-maladie et

modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie

64 Begrüsst die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehaltes. Sie ist wohl SAGV

verkraftbar, weil der maximale jährliche Selbstbehalt unverändert bleibt

und Kinder keine Franchisen haben.

Dem für Abs. 6 Bst. b vorgeschlagenen Text, der die Zuständigkeit für

bestimmte Leistungen erteilt, zieht er folgende Formulierung vor: ,,für

Dauerbehandlungen und Behandlungen schwerer Krankheiten sowie

Behandlungen im Rahmen von Managed Gare-Versicherungsmodellen

die Kostenbeteiligung herabsetzen oder aufheben."

64 Salue l'augmentation de la quote-part. Gentre

patronal 64 Begrüsst die Erhöhung des Selbstbehaltes und die Erweiterung der Zu- economie-

ständigkeit des Bundesrates. Der vorgeschlagene Text, der die Zustän- suisse digkeit für bestimmte Leistungen erteilt, entspricht aber nicht ihrem Kon-

zept einer nachfragegesteuerten Leistungserbringung.

Deshalb soll Abs. 6 Bst. b wie folgt lauten: ,,für Dauerbehandlungen und

für Behandlungen schwerer Krankheiten sowie Behandlungen im Rah-

men von Managed Gare-Versicherungsmodellen die Kostenbeteiligung

herabsetzen oder aufheben;"

Das in den Unterlagen angeführte Generikum-Beispiel für einen unter-

schiedlichen Selbstbehalt verfälscht den Wettbewerb, denn der Preis

eines Generikums muss nur bei dessen Zulassung 30 % unter dem Preis

des Originalpräparates liegen. Danach wird sein Preis nicht mehr

verglichen . Die Preise vieler Originalpräparate werden aber nach deren

Patentablauf qesenkt.

64 Lehnt die Erhöhung des Selbstbehalts ab. Diese Massnahme trifft vor kf

allem Familien mit Kindern sehr stark.

64 Approuve l'augmentation de la participation aux co0ts a 20 %. La ques- FER

tion se pose de savoir si la lim ite de 700 francs doit etre elevee.

64 Lehnt die Erhöhung des Selbstbehalts ab. Insbesondere bei den Kindern SGB/USS

widerspricht diese Mehrbelastunq dem Ziel der Entlastunq von Fam ilien.

64 Unterstützt die Erhöhung des Selbstbehaltes, weil das Kostenbewusstsein SGV/USAM

damit gestärkt wird.

64 Ci opponiamo all'aumento della partecipazione ai costi dal 10 al 20 % acsi

malqrado venqa mantenuto il limite di 700 franchi all'anno.

64 Erhöhung des Selbstbehaltes ist vertretbar, ausser für Kinder. SHV

Beantragt, die prophylaktischen Massnahmen bei Kleinkindern vom

Selbstbehalt zu befreien.

Schlägt folgenden Abs. 6 Bst. b vor: "bei bestimmten Krankheitsbildern

und - oder Leistunqen die Kostenbete iliqunq herabsetzen oder aufheben".

64 Die Selbstverantwortunq des Einzelnen soll qesteiqert werden. SVPK 64 Stimmt der Erhöhung des Selbstbehaltes nur zu, wenn die Höchstgrenze SBK

von 700 Franken im KVG festqehalten wird.

64 Befürwortet die Vorschläqe für Franchise und Selbstbehalt. SBV 64 Betrachtet die Erhöhunq des Selbstbehaltes als problematisch. SRK 64 Begrüsst den Vorschlag. Die soziale Abfederung ist durch den jährlichen sso

Höchstbetraq qeqeben.

64 Ein Selbstbehalt von 20 % so llte die Obergrenze sein. Der Bundesrat SVBG

sollte dann nicht mehr die Möglichkeit haben, die Kostenbeteiligung für

einzelne Leistunqen noch heraufzusetzen.

64 Unterstützt den Vorschlag. Die Wirkung der Erhöhung sollte geprüft H+

werden.

64 W ird der Selbstbehalt erhöht, sollte auch der jährliche Höchstbetrag des EVS

Selbstbehaltes von 700 Franken im Gesetz festgehalten werden .

Für Leistungen, die nur auf Anordnung eines Arztes erbracht werden, soll

die Kostenbetei liqung nicht zusätzlich erhöht werden (Abs. 6 Bst. a ).