Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de Ja loi sur l'assurance-ma/adie et
modification de /'ordonnance sur /'assurance-ma/adie
64 Befürwortet die Erhöhung des Selbstbehaltes. VIPS
Das in den Unterlagen angeführte Generikum-Beispiel für einen
unterschiedlichen Selbstbehalt verfälscht den Wettbewerb, denn der Preis
eines Generikums muss nur bei dessen Zulassung 30 % unter dem Preis
des Originalpräparates liegen. Danach wird sein Preis nicht mehr
verglichen. Die Preise vieler Originalpräparate werden aber nach deren
Patentablauf qesenkt.
64 Schlägt vor, Präventionsmassnahmen von der Kostenbeteiligung zu be- VSAO
freien.
64 Befürwortet die Erhöhung des Selbstbehaltes. SGCI
Das in den Unterlagen angeführte Generikum-Beispiel für einen unter-
schiedlichen Selbstbehalt verfälscht den Wettbewerb, denn der Preis
eines Generikums muss nur bei dessen Zulassung 30 % unter dem Preis
des Originalpräparates liegen. Danach wird sein Preis nicht mehr
verglichen. Die Preise vieler Originalpräparate werden aber nach deren
Patentablauf qesenkt.
64 Befürwortet die Erhöhung des Selbstbehaltes. Inter-
Das in den Unterlagen angeführte Generikum-Beispiel für einen unter- pharma schiedlichen Selbstbehalt verfälscht den Wettbewerb, denn der Preis
eines Generikums muss nur bei dessen Zulassung 30 % unter dem Preis
des Originalpräparates liegen. Danach wird sein Preis nicht mehr ver-
glichen. Die Preise vieler Originalpräparate werden aber nach deren Pa-
tentablauf qesenkt.
64 Beqrüsst die Verstärkunq der Eiqenverantwortung. PULSUS 64 Begrüsst die Erhöhung des Selbstbehaltes. Indem der jährliche Höchst- OKKV
betrag beibehalten wird, werden Versicherer mit vielen Chronischkranken
benachteiligt. Schlägt vor, ihn auf 900 Franken zu erhöhen.
Begrüsst die Einführung eines variablen Selbstbehaltes. Regt auch eine
Flexibilisierung für bestimmte Leistungserbringer an (siehe Vernehm-
lassung HMO-Gesundheitsolan, Basel).
64 Mit der vorqeschlaoenen Reqelunq qrundsätzlich einverstanden. ASNSVV 64 Stimmt der Erhöhung des Selbstbehaltes zu. Indem der jährliche Höchst- santesuisse
betrag beibehalten wird, wird jedoch der Anreiz zur Risikoselektion erhöht.
Deshalb soll der iährliche Höchstbetraq auf 900 Franken erhöht werden.
64 Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehaltes von 700 Franken sollte im AIDS-Hilfe
KVG verankert werden. Schweiz 64 Opposition a l'augmentation de la participation aux coüts. S'il y a abus de ASSUAS
soins, ils ne peuvent se faire qu'avec la complicite des prestataires de
soins, en particulier les medecins et les höoitaux.
64 S'oppose a l'augmentation de la quote-part. Cette mesure risque de dis- AVIVO
suader des assures de se faire soiqner a temps.
64 Non a l'auqmentation de la quote-part. AVS/AHV 64 Lehnt die Erhöhung des Selbstbehaltes ab. Der ursprüngliche Vorschlag Pro
eines differenzierten Selbstbehalts (zehn Prozent bei Versicherten in Senectute HMO-Netzwerken, 20 Prozent bei den übrigen Versicherten) soll beibe-
halten werden. Bedenklich ist die stärkere Belastung von Familien mit
Kindern.
Sinnvoll wäre die Schaffung eines differenzierten Kostenbeteiligungsmo-
dells, wie es eine Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale
Sicherheit und Gesundheit für kostenintensive Behandlungen von Ge-
burtsgebrechen oder schweren langjährigen Erkrankungen vorsieht.
Die oberen Grenzen von Selbstbehalt und Franchise sollten im Gesetz
festqeschrieben werden.
64 Beantragt, gewisse Vorsorgeuntersuchungen von der Franchise zu be- FFG
freien.