Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 36Fedlex · Rapporto sui risultati
Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de la loi sur l'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur l'assurance-ma/adie
105 Abs. 1 erster Satz unterstützt, wenn KVG Artikel 105 Abs. 4 zweiter Satz neu: Der Bundesrat ~asst den bestehenden Risikoausgleich innerhalb von 6 Monaten nach in Kraft setzen an. Er erlässt die AusführungsbestimmunQen.
Im Risikoausgleich müssten auch jene Behandlungsfälle abgedeckt wer- SBV den, wo die Patienten zwar keinen Versicherungsschutz mehr geniessen, weil die Prämien nicht bezahlt sind, aber dennoch eine Leistung erhalten müssen (analoQ Autohaftpflicht-VersicherunQspool).
Beim In-Kraft-Treten des Gesetzes wollte man den Risikoausgleich auf PULSUS zehn Jahre befristen. Damit sollte Rechnung getragen werden, dass verschiedene Kassen höhere Risiken trugen als andere.
Nachdem offenbar auf Raten das Provisorium in einen Dauerzustand übergeführt werden soll, ist auch zu überlegen, ob der Risikoausgleich nicht umfassender geschehen soll. Es gibt andere, bekannte Grossrisiken, die vielen Versicherern zu schaffen machen. Als ein Beispiel seien die obligatorisch versicherten Asylbewerber zu nennen.
Die Versicherer weisen ohne weiteres nach; dass beispielsweise Asylbewerber, selbst wenn sie Männer und jung sind, erheblich grössere Gesundheitskosten konsumieren, als der übrige statistische Durchschnitt.
Vielfach sind sie auch bereits bei der Ankunft krank. So gibt es auch andere Risikogruppen.
Wir beantragen deshalb, in Abs. 2 nicht nur weniger Frauen und ältere Personen zu nennen, sondern auch ausdrücklich „andere, bekannte Risikogruppen° zu ergänzen. Dies ermöglicht auf dem Verordnungsweg die drinQend nötiQen Korrekturen vorzunehmen
D'accord avec la prolonQation AVS/AHV santesuisse ist mit der Verlängerung um 5 Jahre einverstanden. santesuisse Dem Instrument des Risikoausgleichs stehen die Privatversicherer grund- svv sätzlich kritisch gegenüber. Es bestraft Versicherer mit einer guten Risikostruktur und umgekehrt. In einem Wettbewerbsmarkt, wo auf die Eigenverantwortung der Marktteilnehmer gesetzt wird, ist eine derartige Massnahme eigentlich fehl am Platz. Wir sind uns jedoch darüber im Klaren, das: das heutige System der Kopfprämie einen Ausgleichsmechanismus notwendig macht. Deshalb sind wir mit einer Verlängerung um fünf Jahre einverstanden._lndessen lehnen wir eine „Anreicherung" des Risikoausgleichs mit weiteren Faktoren wie Gesundheitszustand bzw. durchschnittliehe Gesundheitskosten ab.
Wir unterstützen die Verlängerung des Risikoausgleichs. Dieser scheint GELIKO uns im geltenden System der Krankenversicherung im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb unabdingbar. Unseres Erachtens wäre es gar sinnvoll, den Risikoausgleich definitiv ins Gesetz aufzunehmen und nicht nur befristet fortzuführen.
Was die bestehenden Ausgleichskriterien (Alter, Geschlecht) betrifft, so vermögen diese dem effektiven Kostenrisiko für die Versicherer nur partiell gerecht zu werden. Insbesondere jüngere Menschen mit einer behandlungsintensiven chronischen Krankheit werden kaum richtig erfasst, weshalb es nicht erstaunt, dass Berichte bekannt sind von Versuchen einzelner Versicherer, solche Versicherte zu einem Kassenwechsel zu bewegen. Wir sind uns bewusst, dass es nicht ganz einfach ist, den Gesundheitszustand als Ausgleichskriterium zu erfassen und abzugrenzen, doch müsste diese Methode geprüft werden.
Eine Alternative zur Verfeinerung des Risikoausgleichs könnte auch darin bestehen, eine Rückversicherungslösung für gewisse kostenintensive Fälle gesetzlich zu verankern (" Hochkostenpool"). Wir meinen, dass dieser WeQ weiter abQeklärt werden müsste.