Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consu/tation

Revisions partielles de Ja loi sur l'assurance-maladie et

modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie

Risikostruktur der Versicherer, die trotz der vollen Freizügigkeit der Versicherten nicht ausgeglichen werden konnten. Folglich braucht es nach wie vor einen Risikoausgleich, dessen Verlängerung nach Alter und Geschlecht economiesuisse unterstützt.

Man muss sich aber bewusst sein, dass die heurige Ausgestaltung des Risikoausgleichs unbefriedigend ist, da der Risikoausgleich lediglich ein Mittel gegen die Risikoselektion auf der Versicherer-, nicht aber auf der Leistungserbringerseite darstellt. Zudem wirkt er nur retrospektiv und erklärt mit den verwendeten Erklärungsvariablen Alter und Geschlecht lediglich ca. 4% der Gesundheitskosten. Es ist zu befürchten, dass sich der ungenügende Risikoausgleich im Rahmen der Vertragsfreiheit negativ auswirken wird im Sinne einer verstärkten Risikoselektion der Versicherer unter den Ä~?ten (Jagd nach Ärzten mit kostengünstigen Patienten) und fololich der Arzte unter den Patienten.

Der Risikoausgleich unter den Versicherern ist als Kompensation für ihre SAGV Pflicht, Individuen mit unterschiedlichen Risiken zu Einheitsprämie aufzunehmen, nötig. Nach wie vor bestehen erhebliche Unterschiede in der Risikostruktur der Versicherer, die trotz der vollen Freizügigkeit der Versicherten nicht ausgeglichen werden konnte. Folglich braucht es weiterhin einen Risikoausgleich, dessen Verlängerung nach Alter und Geschlecht der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt.

Die heutige Ausgestaltung des Risikoausgleichs ist zwar retrospektiv,

aber sie beruht auf den eindeutigen Kriterien Alter und Geschlecht. Deshalb ist er im Rahmen dieses Revisionspaketes beizubehalten. Sollte sich der Risikoausgleich, im Rahmen der Vertragsfreiheit, negativ auswirken, müsste er später überprüft werden.

Die Erfahrung zeigt, dass es seit Inkraftsetzung des KVG zu keiner ei- SGV/USAM gentlichen Durchmischung der Versichertenbestände gekommen ist. Um der Jagd nach guten Risiken nicht noch stärker Auftrieb zu geben, erscheint es uns deshalb unerlässlich, den Risikoausgleich in seiner heutigen Form zu verlängern. Eine materielle Ausdehnung mittels Einbezug weiterer Risikokriterien lehnen wir dageaen ab.

Der SGB erachtet den Risikoausgleich als zentrales Element, um die Ent- SGB/USS solidarisierung zwischen den Versicherten zu verhindern und unterstützt daher dessen Verlängerung. Leider ist der bestehende Risikoausgleich ungenügend, weil der Gesundheitszustand der Versicherten ungenügend berücksichtigt wird.

Deutlich müsste der Risikoausgleich jedoch verbessert werden, falls der Kontrahierungszwang gelockert werden sollte. Die Versicherungen könnten die Arztlnnen mit dem Ziel auswählen, die guten Patienten zu behalten und die schlechten Risiken auf andere Versicherungen abzuschieben. Gemäss einer Studie (Spycher, 2002) kann der heutige Risikoausgleich nur 7% der individuellen Varianz erklären. Gemessen an dem, was die Versicherer aufgrund ihrer Datenlage prognostizieren können, entspricht dies nur 18 Prozent. Der Risikoausgleich kann auf zwei Arten verbessert werden einerseits kann der Risikoausgleich mit einem (einfachen) lndikator des Gesundheitszustandes ergänzt werden . Dazu gibt es von Prof.

Holly einen praktikablen Vorschlag mit Diagnosekostengruppen. Dieser muss geprüft werden. Andererseits kann mit einer Art „Hochrisikopool" ein System der Risikoteilung eingeführt werden . Mit der Risikoteilung können die Kosten der teuersten Versicherten an einen Pool abgegeben und damit die Risikoselektionsanreize reduziert werden. Damit für die Versicherer aber die Kostenspar-Anreize erhalten bleiben, müsste für sie eine substantielle Kostenbeteiligung eingeführt werden. Dabei wären jedoch die Erfahrungen aus Deutschland zu berücksichtiaen, wo ein zu