Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de /a loi sur l'assurance-maladie

Modification de /'ordonnance sur l'assurance-ma/adie

Vorschlag zur Vertragsfreiheit verbunden ist. lungskosten voraussichtlich mehr als 3'500 Zusammenfassend ist festzustellen, dass, Franken betragen werden, führen könnte.

soweit der Gedanke und das Modell des Bun- Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdidesrates Zustimmung gefunden haben, ausser rektorinnen und -direktoren und zahlreiche der Informationspflicht der Versicherer und der weitere Vernehmlassende sorgten sich um die Verstärkung der Sanktionsmechanismen bei sozialen Auswirkungen der Erhöhung des Nichtbeachtung der Regeln zu Wirtschaftlich- Selbstbehaltes. Die meisten bemängelten,

keit und Qualität der Leistungen gegenüber dass Familien mit Kindern von der Erhöhung den Versicherten keiner der vorgebrachten des Selbstbehaltes besonders betroffen wer-Revisionspunkte auf uneingeschränkte Zu- den und schlugen daher vor, die Kinder seien stimmung gestossen ist. von der Erhöhung auszunehmen. Mehrere

Kantone und andere Vernehmlassende lehnten die Erhöhung grundsätzlich ab, weil sie zu Vorlage 1C einer stärkeren Belastung der Kranken führe, Bezüglich der Prämienverbilligung sind die die ihre Behandlungskosten nur beschränkt Ergebnisse durchmischt. Mehr als das Grund- beeinflussen könnten. Einige Kantone beanprinzip der Einführung eines gesamtschweize- standeten, dass sie durch zusätzliche Kosten rischen Sozialziels, welches einzig durch die bei den Ergänzungsleistungen und bei der Kantone abgelehnt wird, die darin eine Ein- Sozialhilfe stärker belastet würden. Einzelne schränkung ihrer Autonomie sehen, wird das Vernehmlassende schlugen vor, anstelle der Finanzierungsmodell in Frage gestellt. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes einkommensabbedeutende Anzahl der Teilnehmenden sind hängige Franchisen einzuführen.

sich darin einig, dass die durch die Eidgenos- Die Erweiterung der Zuständigkeit des Bundessenschaft zur Verfügung gestellten Mittel un- rates, die Kostenbeteiligung herabzusetzen genügend sind, um die gesteckten Ziele zu oder aufzuheben, wurde als Abfederung der erreichen. Die Kantone und mehrere politische Erhöhung des Selbstbehaltes von mehreren Parteien verlangen zumindest eine jährliche Vernehmlassenden begrüsst. Einzelne bean-Anpassung der Bundesbeiträge an die Kosten- tragten, die Kostenbeteiligung insbesondere für entwicklung in der obligatorischen Kranken- kostensparende besondere Versicherungsforpflegeversicherung. Verschiedene Teilneh- men oder für bestimmte Gruppen von Versimende bedauern zudem, dass der Entwurf cherten herabzusetzen oder aufzuheben. Zukeine spezifische Verbilligung für die Kinder dem wurde vorgeschlagen, dem Bundesrat die enthält. Zuständigkeit, die Kostenbeteiligung zu erhö-Kantone und Leistungserbringer formulierten hen, zu entziehen, falls der Selbstbehalt auf 20 zum Entwurf zur Nichtbezahlung der Prämien Prozent erhöht werde.

und der Kostenbeteiligungen ihre Befürchtun-

gen, Opfer einer Kostenumwälzung zu Guns-

ten der Versicherer zu werden.

Vorlage 1D

Die Stellungnahmen waren kontrovers. Meh-

rere Vernehmlassende begrüssten die Erhö-

hung des Selbstbehaltes, weil damit die Eigen-

verantwortung der Versicherten gestärkt

werde. Einige Vernehmlassende stimmten der

Erhöhung des Selbstbehaltes nur unter der

Bedingung zu, dass dessen jährlicher Höchst-

betrag für Erwachsene weiterhin 700 Franken

betrage. Es wurde auch vorgeschlagen, diesen

Höchstbetrag im Gesetz zu verankern. Die

Versicherer befürchteten, dass die Erhöhung

des Selbstbehaltes bei einigen unter ihnen zu

einer Abwehrhaltung gegenüber der Aufnahme

von Versicherten, deren jährliche Behand-