Rapporto esplicativo

Consultazione 2005/112: Disegno di modifica dell'ordinanza del 27 giugno 1995 sull'assicurazione malattie (OAMal) · 18 pagine

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wird präzisiert, dass diese bei Originalpräparaten vorgenommen wird, die nach Inkrafttreten dieser Änderung in die SL aufgenommen worden sind.

4 Reserven

Der Bundesrat hat 1998 und 2004 Mindestreserven beschlossen, die insbesondere darauf abzielen, die Reserven den aktuellen Risiken (Senkung der Mindestreservesätze von 20% auf 15% für die grossen Versicherer) anzupassen und den Wettbewerb zwischen den Versicherern (einheitlicher Mindestreservesatz von 20% für die anderen Versicherer) zu verstärken. Es gilt nun einen weiteren Schritt in diese Richtung zu machen und Massnahmen in die Wege zu leiten, um der aktuellen Risikosituation der Versicherer besser gerecht zu werden. Tatsächlich verzeichnet man vor allem bei den grossen Versicherern eine deutliche Verbesserung der führungs- und budgetierungsrelevanten Instrumentarien, was hauptsächlich auf eine zunehmende Abstützung auf die Informatik sowie die elektronische Fakturierung der Leistungen (parallel zur Einführung des TARMED) zurückzuführen ist.

Diese Verbesserungen bewegen uns heute, die minimalen Reservesätze der Versicherer sowie die Voraussetzungen zur Durchführung der Rückversicherung neu zu definieren.

41 Versicherer Reserven (Art. 78 Abs. 4)

Dank verbesserter führungs- und budgetierungsrelevanter Instrumentarien der Versicherer wird nunmehr gemäss Doktrin ein Restrisiko von etwa 2,5% in der sozialen Krankenversicherung als für das System akzeptabel erachtet. Um das erforderliche Sicherheitsniveau von 97,5% zu erreichen, genügt einem Versicherer mit einer Million Versicherten einen Reservesatz von 7,7%. Ein Versicherer mit 250 000 Versicherten müsste über einen Reservesatz von 11,5% verfügen, um das gleiche Sicherheitsniveau zu erreichen.

Es ist folglich angemessen, die minimalen Reservesätze der Versicherer stufenweise zu senken, damit sie sich dem erforderlichen Sicherheitsniveau von 97,5% annähern.

Folglich werden die minimalen Reservensätze:

- der Versicherer mit einem Bestand von mehr als 250 000 Versicherten stufenweise von

15% auf 10% gesenkt.

- der Versicherer mit einem Bestand von bis 250 000 Versicherten stufenweise von 20%

auf 15% gesenkt, damit eine Marktverzerrung zuungunsten kleiner und mittelgrosser Versicherer gegenüber den grossen Versicherern vermieden wird.

Versicherer mit einem Bestand von unter 50 000 Versicherten haben ein Restrisiko von über 2,5%. Dieses zusätzliche Risiko wird jedoch durch den Rückversicherungsvertragszwang (Art. 78 Abs. 5) kompensiert.

Um jedoch die finanzielle Sicherheit kleiner und mittelgrosser Versicherer, welche sich in einer Wachstumsphase befinden und somit höheren Risiken in Bezug auf die Entwicklung des Versichertenbestandes und der Budgetrealisierung ausgesetzt sind, könnte ebenfalls ein System mit 3 Stufen vorgesehen werden. Der Reservesatz der Versicherer mit einem Bestand von mehr als 250 000 Versicherten würde von 15% auf 10% gesenkt. Der minimale Reservesatz der Versicherer mit einem Bestand zwischen 100 000 und 250 000 Versicherten würde eben-