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Consultazione 2005/89: Revisione del diritto delle merci pericolose · 103 pagine

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Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) Beilage 1

schen Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 13 Änderungsreihe 06 oder der Richtlinie 71/320/EWG in der durch die Richtlinie 91/422/EWG geänderten Fassung entsprechen.

Anhänger (d.h. vollständige Anhänger, Sattelanhänger und Zentralachsanhänger) müssen mit einem Antiblockiersystem der Kategorie A ausgerüstet sein. Kraftfahrzeuge müssen mit einem Antiblockiersystem der Kategorie 1 ausgerüstet sein."

Die Bemerkung g) erhält folgenden Wortlaut:

"g)Ab dem 1. Januar 2010 müssen alle Kraftfahrzeuge den technischen Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 13 oder der Richtlinie 71/320/EWG in der jeweils geänderten Fassung, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Zulassung zum Verkehr anwendbar sind, und mindestens den technischen Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 13 Änderungsreihe 06 oder der Richtlinie 71/320/EWG in der durch die Richtlinie 91/422/EWG geänderten Fassung entsprechen.

Das Dauerbremssystem muss vom Typ IIA sein."

Unter Punkt "9.2.5 Geschwindigkeitsbegrenzer" der Tabelle in der Spalte "Bemerkungen" am Ende der Bemerkung f) hinzufügen:

"und für alle Kraftfahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und höchstens 12 Tonnen, die nach dem 31. Dezember 2007 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden".

9.2.4.7.1 "der Richtlinie 2001/56/EG9 " ändern in:

"der ECE-Regelung Nr. 1229 in der geltenden Fassung oder der Richtlinie 2001/56/EG10 in der geltenden Fassung".

Eine Fussnote 9) mit folgendem Wortlaut einfügen:

"9 ECE-Regelung Nr. 122 (Vorschriften bezüglich der Bauartzulassung eines Heizsystems und eines Fahrzeugs hinsichtlich seines Heizsystems)."

Die Fussnoten 9) bis 15) werden zu Fussnoten 10) bis 16).

9.2.5 "mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen" ändern in:

"mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen".

9.3 Am Ende der Überschrift hinzufügen:

"zur Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1) in Versandstücken".

9.7 In der Überschrift vor "FL" einfügen:

"EX/III,".

9.7.7.2 Im ersten Satz vor "3" einfügen:

"1.5,".

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