Rapporto sui risultati

Consultazione 2006/118: Ordinanza del DATEC sulle ipotesi di pericolo e le misure di sicurezza per impianti nucleari e materiali nucleari · 6 pagine

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2.4 Energiepolitische und Umweltschutzorganisationen

Greenpeace hat nur zur Verordnung über die Gefährdungsannahmen und Sicherungsmassnahmen für Kernanlagen und Kernmaterialien Stellung genommen. Für Greenpeace ist der vorgelegte Verordnungsentwurf nicht geeignet, den Schutz einer Kernanlage verlässlich und dauerhaft zu gewährleisten.

Fokus Anti-Atom hat sich einzig zur Verordnung über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken geäussert. Nach Auffassung dieser Organisation gehen die in der Verordnung festgelegten Kriterien an der bisherigen Bewilligungs- und Aufsichtspraxis sowie an der internationalen Erfahrung mit den Problemen alternder Kernkraftwerke vorbei und bringen keinen Mehrwert. Der Verordnungsentwurf sei vollständig zu überarbeiten.

3. Wesentliche Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

3.1 Zur Verordnung über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen

swisselectric/swissnuclear beantragt, den Geltungsbereich auf Kernanlagen zu beschränken, die nach Inkraftsetzung des Kernenergiegesetzes in Betrieb genommen werden. Bei den in Betrieb stehenden Anlagen sei eine Störfallanalyse nur dann durchzuführen, wenn eine bau- oder betriebsbewilligungspflichtige Änderung geplant sei.

Zu Artikel 1:

Für swisselectric/swissnuclear müssen die Begriffe konsistent mit der bestehenden Kernenergiegesetzgebung sein. Die KSA schlägt vor, die Definition des "gestaffelten Sicherheitskonzepts“ in Hinblick auf eine generelle Anwendung auf Kernanlagen zu verallgemeinern.

Zu Artikel 3:

Für die KSA sind die Gefährdungsannahmen gestützt auf Art. 8 Abs. 6 KEV durch das UVEK festzulegen und nicht durch den Gesuchsteller oder den Bewilligungsinhaber.

Zu Artikel 4 bis 6:

Der Kanton Aargau beantragt, die Routen von Luft- und Land-Verkehrsmitteln derart zu legen, dass bei einem (ungewollten) Unfall eine Einwirkung auf Kernanlagen ausgeschlossen werden könne. Ferner sollen terroristische Szenarien wie provozierter Flugzeugabsturz und Sprengstoffanschlag bei den Gefährdungsannahmen berücksichtigt werden. Der Kanton Aargau wirft im Weiteren die Frage auf, inwiefern die Gefährdungssituation durch die Einführung eines gekröpften Nordanflugs auf den Flughafen Zürich-Kloten beeinflusst oder verschärft werde. Der Kanton Solothurn legt Wert darauf, dass die von den Gesuchstellern bzw. Bewilligungsinhabern geforderten Nachweise eindeutig und mit der erforderlichen Gründlichkeit erbracht werden.

Die KSA schlägt Änderungen betreffend die Gefährdungsannahmen "Brand" und "Brennelement-Handhabungsfehler" vor.

Die NOK stellt fest, dass der Umfang der zu berücksichtigenden Störfälle bereits in der KEV festgelegt sei und daher nicht in einer weiteren Verordnung eventuell widersprüchlich festgelegt werden sollte.