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Consultazione 2006/123: Revisione parziale della legge federale sui medicamenti e i dispositivi medici (Legge sugli agenti terapeutici) / 1a fase; preparati ospedalieri · 40 pagine

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Insgesamt muss man sich aber politisch schon überlegen, ob man diese wirklich dringendste Revision, mit diesem Artikel 16a gefährden will. Er könnte von Seiten der Industrie wirklich zu grösseren

Diskussionen Anlass geben. Ich weiss nicht, wie stark man da lobbyieren wird und was dann im

Abstimmungskampf passiert.

Fahr V.: Ich schliesse mich den Voten von Herrn Martinelli und Frau Christ an. Ich weiss nicht, ob das hier der Ort ist, um diese Regelung einzubringen. Man könnte jetzt ganz macchiavellistisch behaupten, sie sei vielleicht hier hineingekommen, damit man das Ganze unter gleichmässigem Rühren in den Ausguss leeren kann, was sehr bedauerlich wäre.

Montandon J.-B.: J'ai les mêmes inquiétudes que mes prédécesseurs. Ce problème pourrait être réglé en étant plus léger dans la formulation de l'article 20 LPTh en remplaçant nicht zugelassene Produkte par nicht auf dem Markt. Pour que le pharmacien puisse importer des médicaments étrangers, il faudrait qu'il apporte la preuve qu'il n'est plus sur le marché. Cela règle temporairement le problème de la sunset clause, l'obligation d'attente des trois ans étant levée, et le lobby de l'industrie ne s'opposerait plus à cet article.

Cianci A.: Im erläuternden Bericht sind auch Revisionen auf Verordnungsebene angesprochen und eine davon ist diejenige, welche Herr Montandon genannt hat, nämlich die Erleichterung beim Import, falls das Produkt in der Schweiz an sich zugelassen wäre, aber nicht erhältlich ist. Mit der Änderung des

Artikels 20 wollen wir vor allem die Beschränkung der kleinen Menge sozusagen eliminieren, aber so wie der Artikel 20 formuliert ist, wird aus unserer Sicht die Möglichkeit, auf dem Markt zugelassene, aber nicht erhältliche Produkte einzuführen, nicht eingeschränkt, weil das Produkt, welches dann aus Deutschland oder aus Frankreich importiert wird, nicht das von Swissmedic zugelassene Produkt mit allen

schweizerischen Eigenheiten ist. Es ist wohl das analoge Produkt, aber es ist das in Deutschland oder im europäischen Raum zugelassene Produkt, also handelt es sich auch um ein nicht zugelassenes

Arzneimittel. Die Absicht besteht aber, dies auf Verordnungsstufe so zu öffnen, dass man dort

vereinfachte Möglichkeiten beim Import hat.

Absatz 2

Cimini F.: Ich habe keinen Kommentar.

Bangerter M.: Ich habe keinen Kommentar.

Mesnil M.: Ich habe keinen Kommentar.

Desax C.: Ich habe keinen Kommentar.

Martinelli E.: Ich habe keinen Kommentar.

Wyss F.: Ich habe keinen Kommentar.

Christ K.: Ich habe keinen Kommentar.

Fahr V.: Ich habe keinen Kommentar.