Rapporto (t, f, i)
Consultazione 2007/10: Ordinanze d'esecuzione NPC · 144 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 59Fedlex · Rapporto sui risultati
Artikel Anträge Vernehmlasser
Allg. Le Conseil d’Etat vaudois observe que davantage de respon- VD
sabilités sont données aux cantons par l'introduction de la
convention-programme. Il regrette, cependant, que la Confé-
dération n'ait pas souhaité dédommager les cantons par une
plus grande contribution fédérale.
Allg. Der Artikel 22 über die Koordination mit Subventionsentschei- Stadt Solothurn
den verliert mit der Einführung der NFA stark an Bedeutung,
da die Mehrzahl der Projekte nicht mehr mittels Verfügung,
sondern auf der Basis von Programmvereinbarungen zwischen
Bund und Kanton subventioniert werden. Bei Projekten, die
vom Bund weiterhin mittels Subventionsverfügung unterstützt
werden, ändert sich an der Koordination zwischen dem Sub-
ventionsverfahren durch die Bundesbehörde und dem Bewilli-
gungsverfahren durch die kantonale Behörde nichts.
Nach Erachten der Vernehmlasserin hat die Änderung keine
Auswirkungen auf die Gemeinden.
Art. 22 Abs. 1 Les termes "individuel" et "probablement", introduits dans ce GE
projet de modification d'ordonnance, méritent d'être clarifiés.
En outre, la question est de savoir comment doit être considé-
ré un dossier "individuel", autrement dit s'il s'agit d'un dossier
qui n'est pas inscrit dans le cadre de conventions-
programmes.
6.1.10 Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998
Drei Kantone fordern (NW, SH, GR), aus Art. 52 müsse klar hervorgehen, dass der Bund die Abgeltungen an die Anlagen, die zur Erfüllung völkerrechtlicher Vereinbarungen und internationaler Verpflichtungen notwendig sind, zu 100% übernimmt. Es wird eine präzisierende Ergänzung des Artikels gefordert.
Sechs Vernehmlasser (LU, SZ, NW, SH, GR, VD) fordern eine Präzisierung der Formulierung des Artikels 54. Es sei im jetzigen Text nicht klar, wie hoch der Abgeltungssatz bei Anpassungen der Betriebsstrukturen sei. Ausserdem sei die Abgrenzung zu sonstigen Massnahmen mitunter schwierig.
Weiter wird eine Streichung oder Änderung des Artikels 59 von 6 Vernehmlassern (NW, ZG, SH, SZ, GR, VD) verlangt. Die Planung und Priorisierung der zu ergreifenden Massnahmen im gesamten Kantonsgebiet seien zu aufwändig. Es fehle zudem eine Gesetzesgrundlage für eine solche Forderung. Der Artikel sei entweder in dem Sinne zu ändern, dass Bund und Kanton die Finanzhilfen und globalen Abgeltungen untereinander aushandeln, oder er sei zu streichen.
Artikel Anträge Vernehmlasser
Allg. Es sind die folgenden Bereiche des Gewässerschutzes betroffen: Ab- Stadt Solothurn wasseranlagen, Abfallanlagen und die Landwirtschaft. Die Subventionskriterien sind durch das Gesetz vorgegeben. In der Verordnung werden lediglich die Vollzugsmodalitäten geregelt, die sich an dem für sämtliche Bundesbeiträge im Umweltbereich (Natur- und Landschaftsschutz, Hochwasserschutz, Wald, Lärmschutz) geltenden Modell orientieren. Entsprechend den Grundsätzen der NFA muss sich der Gesamtbetrag der Zahlungen an die Beitragsberechtigten in derselben Grössenordnung bewegen wie unter dem geltenden System. Mit der Verordnung wird fast durchwegs die bestehende Praxis bestätigt. Es werden sich gemäss Vernehmlasserin kaum Auswirkungen auf die Gemeinden ergeben.