Rapporto sui risultati

Consultazione 2007/11: Modifica dell'ordinanza sulle norme della circolazione stradale (ONC) · 49 pagine

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1) et de l'actualité récente concernant CFF Cargo, il est utile de rappeler que les entreprises du secteur des transport atendent un changement fondamental de la politique actuelle menée par le Conseil fédéral en matière de transports de marchandises; cette politique est inefficace et prétérite grandement les entreprises suisses de transport.

Il serait donc absolument inopportun que l'Administration fédérale communique sur le thème de la simplification de la vie des entreprises, tout en voulant d'un autre côté faire le forcing pour introduire une bourse du transit alpin, qui compliquera à tel point l'existence des entreprises que les plus petites d'entre elles seront condamnées à disparaître.

SEV Wir beziehen uns hier auf Äusserungen des Vereins Alpeninitiative.... (vgl. dort)

Schlussbemerkung:

Wir werden den Verdacht nicht los, dass in den letzten Jahren die Liste der Ausnahmen von den hier angesprochenen Beschränkungen immer länger geworden ist und folglich auch die Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte bzw. Nacht- und Sonntagsfahrten zugenommen haben. Dieser langsamen Erosion muss Einhalt geboten werden. Deshalb schliessenwir uns der Forderung an,

dass jährlich eine Evaluation durchgeführt wird, die sich zum einen auf die Anzahl der Bewilligungen und zum andern auf die effektiv auf den Strassen gezählten Ausnahmen abstützt. Gemäss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 06.3277 von Ständerat Ernst Leuenberger verfügt die Verwaltung über keine Zahlen über die erteilten Ausnahmebewilligungen zum Sonntags- und Nachtfahrverbot. Es wäre wünschenswert diese Zahlen offen zu legen und jährlich zu präsentieren.

Das Sonntags- und Nachtfahrverbot kann mit vielen Argumenten begründet werden. Aus

unserer Sicht als grösste Gewerkschaft der Angestellten des öffentlichen Verkehrs zählt aber das Argument „Konkurrenzvorteil gegenüber dem Strassengüterverkehr" am meisten. Hier

besteht der Zusammenhang mit dem Güterverkehrsmarkt auf der Schiene(u. a. SBB Cargo).

Fussverkehr CH «Fussverkehr Schweiz», der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, bringt die Optik der Zufussgehenden in die Verkehrsplanung ein. Die Organisation besteht seit 1975 und ist ein vom Bund anerkanntes Kompetenzzentrum für den Fussverkehr in Siedlungsgebieten. «Fussverkehr Schweiz» unterstützt Bund, Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung des schweizerischen Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG), ist Anwalt der FussgängerInnen, Vordenker und Mitgestalter einer fussgängerfreundlichen Verkehrspolitik.

Im Folgenden nehmen wir zur Änderung der Verkehrsregelnverordnung Stellung.

1. Keine Erhöhung der Zahl von Ausnahmetransporten

Im Gegensatz zum Wortlaut von Art. 9 Abs. 3 SVG, der von „unvermeidbaren“ Übermassen und „im Einzelfall unumgängliche Fahrten“ spricht, kann bei einem jährlichen Volumen von 70'000 - 90'000 "Ausnahmetransporten längst nicht mehr von einer "Ausnahme" die Rede sein. Die geplante Revision will offensichtlich nicht die Zahl der Ausnahmen reduzieren, sondern diese zum Normalfall machen und bewusst eine weitere Steigerung in Kauf nehmen oder gar fördern. Aus Sicht der Transporteure mag der Wunsch verständlich sein, Transporte effizienter zu machen, indem der einzelne Transport länger, höher, breiter und/oder schwerer sein darf. Im Interesse der Umwelt, der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Strasseninfrastruktur und der Gebäude entlang der beanspruchten Strassen müssen solche Transporte auf wirkliche Ausnahmen beschränkt werden. Die hohe Zahl von Bewilligungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand alleine dürfen nicht Argument sein, diese abzuschaffen, sondern müssten im Gegenteil dazu führen, die Zahl der Ausnahmen und die Durchsetzung des Ausnahmevoraussetzung zu hinterfragen. Ausnahmetransporte müssen die Ausnahme bleiben und die vorliegende Revision muss deshalb das Ziel haben, dem Bundesgesetz Nachachtung zu verschaffen und strengere Bedingungen schaffen, statt sie lascher zu handhaben. Die Vorlage geht zwar davon aus, dass die Transporte ‚identisch’ bleiben werden. Allein scheint uns das nicht überzeugend: Die Trend läuft umgekehrt, und dadurch, dass die Transporteure neu von Gebühren und Verwaltungsaufwand entlastet und die Bedingungen für Sonntags- und Nachttransporte sogar gelockert werden, wird der Trend noch verstärkt. Fuss- und Veloverkehr werden durch Ausnahmetransporte erheblich belastet und gefährdet. Bei Kreuzungs-, Überhol- und Abbiegemanövern werden Velofahrende durch die übergrossen Fahrzeuge an den Rand oder gar aufs Trottoir gedrängt, und solche Fahrzeuge werden auch als sehr gefährlich und beängstigend empfunden. Fussgängerbereiche werden durch die übergrossen Fahrzeuge verstärkt in Anspruch genommen. Mit dem Wegfall der Bewilligungspflicht entfällt die Möglichkeit für die Kantone, die Transportrouten zu steuern. Bereits heute ist zu beobachten, dass elektronische Navigationshilfen